Rechtliche Behandlung bei Beratungstätigkeit

Von: , Frage gestellt am Mo, 3. Jul 2006

Angenommen jemand möchte andere Menschen schulen. Meinetwegen im Bereich Kommunikationstrainig, wie verkaufe ich mich richtig (zB Bewerbungsgespräche etc.).

Inwieweit darf er Ideen aus bereits vorhandenen Büchern (auch englischsprachige zB aus den USA) benutzen, wo ist die Grenze zwischen zitieren, Ideenklau und einfach nur Wissen weitergeben, was ist da erlaubt?

Weiterhin: was müsste er beachten, wenn er Seminare in diesem Bereich anbieten will (Haftung für Aussagen, keine Rechtsberatung, unverbindliche Beratung oder vll. sogar Deklaration als reine Unterhaltung)?

LG

Alex

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Minute 0 hilfreich
    Re: Rechtliche Behandlung bei Beratungstätigkeit

    Nachtrag:

    Was ist wenn jemand ein Buch darüber schreiben möchte (zB ebook, oder auch mit Verlag), was müsste er dann beachten?

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