muss mal wieder ein Thema aufwerfen. Angenommen, eine holländische Internet-Apotheke verschickt (mit Absender in Aachen) ein Arzneimittel (zum Beispiel Nasenspray) an einen Adressaten in Deutschland. Die Homepage endet auf .de, der Anbieter wendet sich gezielt an den deutschen Markt. Gilt das deutsche Fernabsatzgesetz? Der Anbieter schliesst die Rückgabe von Arzneimitteln aus, begründet es mit Haltbarkeit. Unsinn, denn das Mittel muss nicht ständig gekühlt werden.
muss mal wieder ein Thema aufwerfen. Angenommen, eine
holländische Internet-Apotheke verschickt (mit Absender in
Aachen) ein Arzneimittel (zum Beispiel Nasenspray) an einen
Adressaten in Deutschland. Die Homepage endet auf .de, der
Anbieter wendet sich gezielt an den deutschen Markt. Gilt das
deutsche Fernabsatzgesetz?
Weiss ich nicht genau. Im Zweifel würde aber das niederländische
Fernabsatzgesetz inhaltlich nahezu identische Vorschriften
beinhalten, da das europäisches Recht ist.
Nach § 312 d BGB Abs. 4 Nr. 1 (Artikel 6 der Richtlinie) besteht
keine Widerrufsrecht für Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Bei Medikamenten halte ich das für ziemlich naheliegend.
Es geht nicht nur ums nicht kühlen, sondern z.B. auch um
Sonnenschein u.ä.
Dabei bitte auch bedenken: Rückgabe bedeutet, dass der
Verkäufer das Produkt i.d.Regel weiter verkaufen kann.
Möchtest Du Medikamente bekommen, mit denen ein anderer
unbekannter Kunde schon wer weiss was gemacht hat ?
Ich weiss nicht, ob es dafür schon Urteile gibt, aber halte es
für überzeugend, dass die genannte Vorschrift
für Arzneimittel einschlägig ist.
Möchtest Du Medikamente bekommen, mit denen ein anderer
unbekannter Kunde schon wer weiss was gemacht hat ?
Na, Na. Dann besser keine Wäsche online kaufen, erst Recht keine Unterwäsche… Auch keine Kopfhörer, keinen Kamm, keine Schuhe. Der Einwand zieht also nicht.
Die Ware wurde nicht extra für den Kunden hergestellt, ist weiterhin original-verpackt, d.h. die Umverpackung wurde nicht geöffnet. Die Ware ist ungekühlt bis 06/2007 haltbar. Sie ist uneingeschränkt für den Rücktransport (und den Weiterverkauf) geeignet.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass dieser Versandhändler für sein Haupt-Vertriebsprodukt die gesetzlichen Verbraucherrechte ausschliesst. Und damit wohl bisher durchgekommen ist.
Möchtest Du Medikamente bekommen, mit denen ein anderer
unbekannter Kunde schon wer weiss was gemacht hat ?
Auch keine Kopfhörer, keinen Kamm, keine
Schuhe. Der Einwand zieht also nicht.
Das ein Kamm durch z.B. die Einwirkung von Sonnenstrahlen
unbenutzbar wirkt, war mir bisher nicht bekannt.
Die Ware wurde nicht extra für den Kunden hergestellt,
Das ist eine andere Ausnahmebestimmung nach der Richtlinie.
Darauf beruft sich der Versender ja gar nicht.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass dieser
Versandhändler für sein Haupt-Vertriebsprodukt die
gesetzlichen Verbraucherrechte ausschliesst.
Nein, nein. Er wendet lediglich eine im Gesetz AUSDRÜCKLICH
vorgesehene Ausnahmebestimmung auf sein Produkt an.
Wer der Meinung ist, dass dies unanwendbar ist, kann
ja versuchen dies gerichtlich durchzusetzen.