Ebay-Verkäufer 'untergetaucht'
(Autor: T һ o r ѕ t e n, Frage gestellt am Sa, 8. Jul 2006)
Angenommen, Käufer K hat bei einer Ebay-Auktion einen Artikel gekauft und bezahlt. Kurz nach Buchung der Überweisung hat Verkäufer V seine Ebay-Mitgliedschaft gekündigt und anscheinend seine bei Ebay hinterlegte Email-Adresse aufgelöst. Emails kommen zurück mit "Unknown User" o.ä. (der Artikel wurde nicht geliefert).
Welche weitere Vorgehensweise wäre für K nun sinnvoll? Sollte K eine Mahnung per Post an V schicken? Sollte K im Falle der fruchtlosen Mahnung Anzeige erstatten? Wenn die Mahnung per Post zurückkommen sollte mit dem Vermerk "unbekannt verzogen", könnte man dann schon von Betrug ausgehen? Die Bankverbindung von V ist bekannt, nur wurde als Kontoinhaber eine Abkürzung verwendet.
Im vorliegenden fiktiven Fall handelt es sich zwar nur um einen eher geringen Betrag, aber wenn V sich irgendwie z.B. zehn Ebay-Konten angelegt, damit je 50 Käufer abgezockt hätte und niemand aufgrund des geringen Betrages Anzeige erstatten würde, so hätte V dann ja doch ein nettes Sümmchen "verdient", deshalb würde ich hier eine Strafverfolgung im Falle der Nichterfüllung des Kufvertrages für geboten erachten.
Könntet Ihr mir Tips geben?
Besten Dank dafür im Voraus.
Welche weitere Vorgehensweise wäre für K nun sinnvoll? Sollte K eine Mahnung per Post an V schicken? Sollte K im Falle der fruchtlosen Mahnung Anzeige erstatten? Wenn die Mahnung per Post zurückkommen sollte mit dem Vermerk "unbekannt verzogen", könnte man dann schon von Betrug ausgehen? Die Bankverbindung von V ist bekannt, nur wurde als Kontoinhaber eine Abkürzung verwendet.
Im vorliegenden fiktiven Fall handelt es sich zwar nur um einen eher geringen Betrag, aber wenn V sich irgendwie z.B. zehn Ebay-Konten angelegt, damit je 50 Käufer abgezockt hätte und niemand aufgrund des geringen Betrages Anzeige erstatten würde, so hätte V dann ja doch ein nettes Sümmchen "verdient", deshalb würde ich hier eine Strafverfolgung im Falle der Nichterfüllung des Kufvertrages für geboten erachten.
Könntet Ihr mir Tips geben?
Besten Dank dafür im Voraus.
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Re: Ebay-Verkäufer 'untergetaucht'
(Autor: R е n а t е, Antwort nach 16 h, 52 Min)
Hi!
Hat sich der fiktive Käufer bereits an eBay gewandt? Vielleicht können die ihm raten?
Renate
Hat sich der fiktive Käufer bereits an eBay gewandt? Vielleicht können die ihm raten?
Renate
Re: Ebay-Verkäufer 'untergetaucht'
(Autor: P e t e r G ο р p е l t - L a n g е r, Antwort nach 17 h, 54 Min)
Hallo,
Anzeige erstatten.
Die Staatsanwaltschaft bekommt über die Bankverbindung auf jeden Fall den richtigen Namen raus.
Ebay wird sich kaum dafür groß interessieren. Warum auch. Er muss ja noch nicht mal gesperrt werden, schließlich hat er ja selbst gekündigt.
Alles andere kostet halt erst mal und es ist ungewiss, ob man auf diesen Kosten nicht sitzen bleibt. (Weil der andere kein Geld hat)
Gruß
Peter
Anzeige erstatten.
Die Staatsanwaltschaft bekommt über die Bankverbindung auf jeden Fall den richtigen Namen raus.
Ebay wird sich kaum dafür groß interessieren. Warum auch. Er muss ja noch nicht mal gesperrt werden, schließlich hat er ja selbst gekündigt.
Alles andere kostet halt erst mal und es ist ungewiss, ob man auf diesen Kosten nicht sitzen bleibt. (Weil der andere kein Geld hat)
Gruß
Peter
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