Re: Cannabis und Autofahren?!
Hi!
Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten, die Fahrerlaubnis zu verlieren:
(A) Durch ein Strafurteil wegen eines Verkehrsdeiktes.
§ 316 StGB besagt: "Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkohol. Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe ... oder Geldstrafe bestraft..." Ähnlich § 315 c StGB.
Wer also infolge Hasch oder Tabletten nicht in der Lage ist, sein Fz. sicher zu führen, kann die Fahrerlaubnis verlieren.
Das Problem beim Hasch ist, daß es im Gegensatz zum Alk keine feste Grenze gibt, es also immer auf den Einzelfall ankommt.
Der Bundesgerichtshof hat dazu festgestellt, daß es keine bestimmte Grenze gibt, ab der man als fahruntüchtig gilt.
Wer aber deutliche Fahrfehler macht und dazu ersichtlich unter Drogen steht, erfüllt den § 316 StGB (und, wenn es zu Schlimmerem kommt, auch den § 315 c StGB).
(B) Möglich ist auch der Entzug der Fahrerlaubnis nach § 4 Straßenverkehrsgesetz durch die Ordnungsbehörde, wenn unabhängig von konkretem Verkehrsgeschehen der Verdacht besteht, daß der Fahrer zum Führen von Kfz "ungeeignet" ist. Zur Überprüfung dessen können die Ordnungsbehörden eine MPU anordnen, die bekanntlich teuer und mit hohen Durchfallquoten gesegnet ist.
Zur Anordnung einer MPU reicht es schon, wenn man im Auto Drogen mit sich führt, an der Grenze mit Drogen erwischt wird oder wenn ein Strafverfahren wegen der Beweisprobleme unter (A) im Sande verlief. Es ist also grundsätzlich keine gute Idee, unter Drogeneinfluß ein Fahrzeug zu führen oder Drogen im Fz. mit sich zu führen. Inwieweit nur gelegentlicher Drogenkonsum "weicher" Drogen einen Fahrer ungeeignet i.S.v. § 4 StVG macht ist, soweit ich weiß, noch nicht ganz geklärt. Wer nur ganz gelegentlich kifft dürfte m.E. jedoch nicht als generell ungeeignet anzusehen sein.
Das Drogenscreening findet mittels einer Haaranalyse statt, die Drogenkonsum evtl. noch nach Monaten nachweisen kann. Wer die Haaaranalyse verweigert, fällt durch die MPU.
(C) Wegen der Probleme des Nachweises der Fahruntüchtigkeit infolge Drogenkonsums gibt es, soweit ich weiß, jetzt den § 24 a StVG, nach dem Fahren unter Drogenkonsum grundsätzlich immer eine Ordnungswidrigkeit ist.
frank
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