Klage vor dem Amtsgericht

Hallo,

letztes Jahr hat sich jemand im Trockenbau selbständig gemacht, einen Auftrag angenommen, den Auftrag ausgeführt und eine Rechnung gestellt, die bis heute nicht ausgeglichen wurde. Da es sich um eine Rechnung unter 5.00,00 € handelt, ist ja das AG zuständig, wo kein Anwaltszwang herrscht und die Person die Klage selber einreichen kann. Ist nun das AG am Wohnsitz des Klägers zuständig oder das AG, in dessen Zuständigkeit die erbrachte Leistung fällt?!

Und bei Klageeinreichung, wie hoch sind da die Gerichtsgebühren?! Und wie reicht man die ein?!

MfG, MissMelle

allgemeine Formulierung
Hallo,

FAQ:1129 hast Du sicherlich gelesen. Was ist also so schwierig daran, den ganzen Detailkram wegzulassen und einfach zu fragen:

Ist das AG am
Wohnsitz des Klägers zuständig oder das AG, in dessen
Zuständigkeit die erbrachte Leistung fällt?!

Und bei Klageeinreichung, wie hoch sind da die
Gerichtsgebühren?! Und wie reicht man die ein?!

C.