Hallo,
letztes Jahr hat sich jemand im Trockenbau selbständig gemacht, einen Auftrag angenommen, den Auftrag ausgeführt und eine Rechnung gestellt, die bis heute nicht ausgeglichen wurde. Da es sich um eine Rechnung unter 5.00,00 € handelt, ist ja das AG zuständig, wo kein Anwaltszwang herrscht und die Person die Klage selber einreichen kann. Ist nun das AG am Wohnsitz des Klägers zuständig oder das AG, in dessen Zuständigkeit die erbrachte Leistung fällt?!
Und bei Klageeinreichung, wie hoch sind da die Gerichtsgebühren?! Und wie reicht man die ein?!
MfG, MissMelle