hallo,
ich habe mir ende letzten jahres einen tv gekauft. dieser hatte jedoch einen technischen defekt. deshalb gab ich den fernsehen in reparatur (für 2 1/2 monate). jetzt hab ich dieses gerät vor gut 2 wochen „repariert“ wieder bekommen. der von mir bemängelte fehler ist jedoch nicht behoben worden, desweiteren ist mir ein 2. fehler zusätzlich aufgefallen. wie oft muß man dem unternehmen die chance geben das gerät zu reparieren, bevor man vom kauf zurücktreten kann.
über schnelle hílfe würde ich mich freuen.
bis denne
dieter patschke
Nachbesserung müssen Sie beim Kauf neuwertiger Sachen überhaupt nur dann hinnehmen, wenn dies in den AGB des Verkäufers so vorgesehen ist (was allerdings häufig der Fall ist) und auch in diesem Fall nur dann, wenn Ihnen dort zugleich das Recht eingeräumt wird, beim Fehlschlagen der Nachbesserung den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag Abstand zu nehmen. Ist dies der Fall, so kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, wieviele Nachbesserungsversuche Sie über sich ergehen lassen müssen. Das sind in der Regel zwei, bei komplizierten technischen Geräten u.U. auch mehr, dagegen nur einer, wenn sich etwa der Verkäufer als unzuverlässig erwiesen hat oder ihm das Gerät bereits bei der ersten Nachbesserung über einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestanden hat (2 1/2 Monate dürften mit Sicherheit genügen). In jedem Fall unwirksam jedoch ist eine Bestimmung in AGB, wonach der Kunde generell drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen habe.
Mit freundlichen Grüßen,
A. Tillmann