Hi,
ich suche Informationen, Bestimmungen und Urteile zum Aufstellen von Tischtennisplatten auf Gelände mit Sondernutzungsrecht in einem Mehrparteienhaus.
Außerdem ebenso Informationen, Bestimmungen und Urteile zur Lärmbelästigung, die durch das spielen auf der Tischtennisplatte für die anderen Bewohner entstehen kann. In diesem Punkt vielleicht zum Beispiel Bestimmungen zu den Zeiten wann gespielt werden darf, zum Beispiel Mittagsruhe und Nachtruhe.
Schonmal vielen vielen Dank für jede Hilfe !!!
cya
Hallo,
Hi,
ich suche Informationen, Bestimmungen und Urteile zum
Aufstellen von Tischtennisplatten auf Gelände mit
Sondernutzungsrecht in einem Mehrparteienhaus.
Tischtennisplattenaufstellverordnung im Wohneigentum von 1958 in Abänderung und Ergänzung der Tischtennisballgrößenveränderungsbestimmung von 1997.
Außerdem ebenso Informationen, Bestimmungen und Urteile zur
Lärmbelästigung, die durch das spielen auf der
Tischtennisplatte für die anderen Bewohner entstehen kann. In
diesem Punkt vielleicht zum Beispiel Bestimmungen zu den
Zeiten wann gespielt werden darf, zum Beispiel Mittagsruhe und
Nachtruhe.
Mensch wass soll denn noch alles in Deutschland geregelt werden. Das Sondernutzungsrecht im Sinne des WEG besagt nicht dass man alles Tun und Lassen kann was man will. Mir ist nix bekannt, dass man das Spielen von Tischtennis in Wohnanlagen geregelt hat, aber sehr wohl die Lärmbelästigung.
Es gibt eine Gemeinschaftsordnung der WEG in der Mittagsruhe und Nachtruhe geregelt wurde. Schau mal dort nach.
Christian