Auffahrunfall & Kfz-Versicherung
Von: , Frage gestellt am Mo, 17. Jul 2006
Der Sohn von Person A hält an einer soeben auf Rot gewechselten Ampel an. Person B fährt ungebremst auf das stehende Auto auf. Die Polizei ist vor Ort und der Unfallverursacher steht zu seiner Schuld. Da das Auto erst knapp ein halbes Jahr alt ist und Person A rechtschutzversichert ist, übergibt sie den Fall einem Anwalt. Die Reparaturkosten und der Gutachter werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Nach 1 ¾ Jahren wartet Person A jedoch immer noch auf die Bezahlung der Wertminderung und des Nutzungsausfalls. Der Anwalt hat nun Klage eingereicht.
Wie geht so eine Sache aus und welche Kosten kommen schlimmstenfalls auf Person A zu?
Danke für Antworten,
Leonora
