Hallo, ich hätte gerne einen Rat, wie ich in meiner Situation vorgehen sollte.
Ich arbeite im Rettungsdienst, übliche Arbeitszeit bei uns ist
entweder in 24h-Schichten, sogenannten X-Schichten, (7:00
morgens - 7:00 morgens) - Schwerpunkt Notfallrettung - oder im
Tagdienst von 8:00 - 16:00 - Schwerpunkt qualifizierter Krankentransport - (T-Schicht).
Aufgrund der nicht durchgehenden Tätigkeit (Arbeitsbereitschaft)
werden die Anwesenheitsstunden durch den Faktor 1,2727 geteilt.
Für die X-Schichten werden Nachtzulagen gezahlt, sowie b.B. Sonn-
und Feiertagszuschläge.
Alle hauptamtlichen Mitarbeiter haben die selbe Qualifikation
als Rettungsassistent, darüber hinaus wirken Zivi´s mit.
Üblicherweise arbeiten wir im Monat 8-9 X-Schichten und 2 T-Schichten.
Nun habe ich, da ich bereits seit geraumer Zeit (mit Wissen des AG) nebenbei studiere, seit dem 01.02.2000 nur noch eine halbe
Stelle, d.h. ich muß nur noch die Hälfte der Sollstundenzahl
erbringen.
Nun wäre es also so, daß ich dann in meinen Augen demnach ca. 4
X-Schichten und 1 T-Schicht zu erbringen hätte.
Dem ist leider von Monatsdienstplan zu Monatsdienstplan weniger
der Fall. Krönung ist der Oktober, in dem ich 2 X-Schichten und
4 T-Schichten habe.
Nun meine Fragen:
Darf der AG mich als einzelnen (lediglich ein weiterer MA mit
55%-Stelle ist neben mir betroffen) derart schlechter stellen?
Schließlich fehlen mir Zuschläge, ich muß wesentlich öfter werk-
tags anwesend sein, ich bin verstärkt den höheren Belastungen des
Krankentransports ausgesetzt?
Letzlich bin ich nun fast genauso oft zu den Zeiten, die ich
eigentlich in der UNI verbringen wollte, auf der Rettungswache
wie früher. Hat mir viel gebracht…
Was kann ich tun, wie soll ich mich verhalten?
Ich bitte um Tipps, rechtliche Hinweise und alles, was mir hilfreich
sein kann.
Danke, Claus