Arbeitsrecht - Teilzeitstelle

Von: , Frage gestellt am Mi, 13. Sep 2000

Hallo, ich hätte gerne einen Rat, wie ich in meiner Situation vorgehen sollte.

Ich arbeite im Rettungsdienst, übliche Arbeitszeit bei uns ist
entweder in 24h-Schichten, sogenannten X-Schichten, (7:00
morgens - 7:00 morgens) - Schwerpunkt Notfallrettung - oder im
Tagdienst von 8:00 - 16:00 - Schwerpunkt qualifizierter Krankentransport - (T-Schicht).

Aufgrund der nicht durchgehenden Tätigkeit (Arbeitsbereitschaft)
werden die Anwesenheitsstunden durch den Faktor 1,2727 geteilt.
Für die X-Schichten werden Nachtzulagen gezahlt, sowie b.B. Sonn-
und Feiertagszuschläge.

Alle hauptamtlichen Mitarbeiter haben die selbe Qualifikation
als Rettungsassistent, darüber hinaus wirken Zivi´s mit.

Üblicherweise arbeiten wir im Monat 8-9 X-Schichten und 2 T-Schichten.

Nun habe ich, da ich bereits seit geraumer Zeit (mit Wissen des AG) nebenbei studiere, seit dem 01.02.2000 nur noch eine halbe
Stelle, d.h. ich muß nur noch die Hälfte der Sollstundenzahl
erbringen.

Nun wäre es also so, daß ich dann in meinen Augen demnach ca. 4
X-Schichten und 1 T-Schicht zu erbringen hätte.
Dem ist leider von Monatsdienstplan zu Monatsdienstplan weniger
der Fall. Krönung ist der Oktober, in dem ich 2 X-Schichten und
4 T-Schichten habe.

Nun meine Fragen:
Darf der AG mich als einzelnen (lediglich ein weiterer MA mit
55%-Stelle ist neben mir betroffen) derart schlechter stellen?
Schließlich fehlen mir Zuschläge, ich muß wesentlich öfter werk-
tags anwesend sein, ich bin verstärkt den höheren Belastungen des
Krankentransports ausgesetzt?
Letzlich bin ich nun fast genauso oft zu den Zeiten, die ich
eigentlich in der UNI verbringen wollte, auf der Rettungswache
wie früher. Hat mir viel gebracht...

Was kann ich tun, wie soll ich mich verhalten?

Ich bitte um Tipps, rechtliche Hinweise und alles, was mir hilfreich
sein kann.

Danke, Claus

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
    Re: Arbeitsrecht - Teilzeitstelle

    Hallo Claus,
    was steht denn im Arbeitsvertrag, welche Schichten oder wieviele Schichten zu arbeiten sind? Wurde eine neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen, mit der reduzierten Arbeitszeit?

    Ulrike

    • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
      Re^2: Arbeitsrecht - Teilzeitstelle

      Im Arbeitsvertrag steht keine Beschreibung, wie viele Schichten
      welcher Art zu leisten sind (bei keinem). Ich habe den alten
      Arbeitsvertrag, lediglich ein Zusatz wurde vereinbart, demnach
      die Sollstundenzahl per 01.02. halbiert wird.
      Eines der Probleme an der Sache ist auch, daß alle Schichten als
      Durchschnitt eben durch diese 1,2727 geteilt werden, obschon der
      Tagdienst de facto eine Auslastung von 100% hat.

      Danke, Claus [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Arbeitsrecht - Teilzeitstelle

        Moin Claus
        da lief oder läuft doch gerade ein Prozess zu Thema Arbeitszeiten zweier Mitarbeiter gegen das DRK Pforzheim, es ging genau um den Teilfaktor (zurm ausgleich der Ruhezeiten)aus meiner Erinnerung raus, werden bei anderen Dienststellen die Stunden der Tagschicht (Transport) nicht geteilt, die Begründung im Rettungdienst ist dooch das nicht alle Nichtfahrzeiten Pause sind sondern Ruhezeiten Pausen
        such doch mal im Netz ob du dazu was findest
        gruß
        Bernd [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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