Ampel & oranges Blinklicht

Hallo,

  1. angenommen jemand kommt aus einer Seitenstraße und möchte links rum auf eine Hauptstraße einbiegen. Er hat ein „Vorfahrt achten“-Schild.
    Die Fußgängerampel direkt neben der Seitenstraße zeigt für die Fußgänger grün, der Linksabbieger erhält währenddessen ein oranges Blinklicht. Die anderen Verkehrsteilnehmer der Hauptstraße halten, weil die Ampel rot ist.
    Darf der Abbieger nach links abbiegen, obwohl alle anderen Fahrzeuge rot haben, wenn er die Fußgänger passieren lässt?

  2. Anderer Fall: Kommt es zu einer Anzeige, wenn ein Polizist im Streifenwagen einen Rotlichtverstoß sieht? Der Fahrer des anderen PKW wird nicht angehalten o.ä. Reicht in diesem Fall die spätere Aussage eines Polizisten, auch wenn dieser keine Beweise hat?

Gruß
Tato

Hallo Tato,
zu 1) der Linksabbieger muss warten bis geradeausfahrender Gegenverkehr
passiert ist und alle Fussgänger die Hauptstrasse überquert haben und
darf dann weiterfahren. Stell dir die gleiche Gegebenheit ohne
Verkehrsschilder vor, aber mit einer Ampel. Die Orange blinkene
Fussgängerampel soll dem Autofahrer darauf aufmerksam machen, dass hier
Fussgänger die Strasse bei grün überqueren. Vielleicht ist es an dieser
Kreuzung bereits zu mehreren Unfällen gekommen oder der
Fussgängerüberweg ist als Solcher nicht gleich erkennbar, deswegen
diese zusätzliche „Aufmerksamkeitsampel“.

zu 2) Die Zeugenausssage eines Polizisten reicht aus um ein
Verkehrsdelikt anzuzeigen. Allerdings weiss ich nicht inwiefern das
dann auch tatsächlich vor Gericht verwendbar ist, wenn es keine
Fotoaufnahmen oder einen zweiten Zeugen gibt (Polizisten in Streife
fahren aber fast ausnahmslos zu zweit)

Hallo,

  1. angenommen jemand kommt aus einer Seitenstraße und möchte

    Fahrzeuge rot haben, wenn er die Fußgänger passieren lässt?

Alle Fußgängerampeln, die ich kenne, haben die Lichtzeichen für die Fahrzeuge am selben Mast wie die Lichtzeichen für die Fußgänger. Damit gelten sie dann auch für den Linksabbieger. Nur hat dieser die Chance, direkt am Überweg zu halten, wohingegen die anderen Fahrzeuge meist eine zweie Haltelinie vor der Einmündung haben.
Vielleicht hat der Linksabbieger die Ampel am Überweg übersehen?

  1. Anderer Fall: Kommt es zu einer Anzeige, wenn ein Polizist
    im Streifenwagen einen Rotlichtverstoß sieht?

Kommt auf den Polizisten an.

Der Fahrer des
anderen PKW wird nicht angehalten o.ä. Reicht in diesem Fall
die spätere Aussage eines Polizisten, auch wenn dieser keine
Beweise hat?

Kommt auf den Richter an.

Gruß
loderunner

Hi,

  1. angenommen jemand kommt aus einer Seitenstraße und möchte
    links rum auf eine Hauptstraße einbiegen. Er hat ein „Vorfahrt
    achten“-Schild.
    Die Fußgängerampel direkt neben der Seitenstraße zeigt für die
    Fußgänger grün, der Linksabbieger erhält währenddessen ein
    oranges Blinklicht. Die anderen Verkehrsteilnehmer der
    Hauptstraße halten, weil die Ampel rot ist.
    Darf der Abbieger nach links abbiegen, obwohl alle anderen
    Fahrzeuge rot haben, wenn er die Fußgänger passieren lässt?

Warum sollte er nicht abbiegen dürfen? Er hat doch kein rot…
Das licht, von dem ich annehme das du meinst, soll lediglich die aufmerksamkeit auf die fußgänger lenken, die der fahrer auch ohne dieses licht passieren lassen sollte (muss)…

LG Alex:smile:

Hallo,

Danke für eure Antworten.
Also es gab zwei Ampeln - eine links und eine rechts von der Einmündung. Die anderen Fahrzeuge hielten jeweils vor den beiden Ampeln, so dass die Einmündung frei war. Eine rote Ampel gab es also für den Abbieger nicht. Es gab für ihn als Linksabbieger eine sichtbare grüne Fußgängerampel und dieses daneben befestigtes oranges Blinklicht.
Der Fahrer ist sich eigentlich auch sicher, dass er die Fußgängerampel vorsichtig passieren darf.

Nur schaute ein Polizist in einem Streifenwagen (in diesem natürlich fiktiven Fall) etwas böse, daher war sich der Fahrer nicht sicher, ob er vielleicht doch falsch gehandelt hat. Daraus entstand die zweite Frage.

Gruß
Tato