Mitschnitt vor Gericht?

Von: , Frage gestellt am Di, 18. Jul 2006

Hallo,

aus eigener Erfahrung weiß ich, daß die Protokolle, welche bei Gerichtsverhandlungen gefertigt werden sehr unzureichend sind.

Das liegt einfach daran, daß diejenigen, die sie während der Verhandlung erstellen sollen, nicht so schnell tippen können, wie die Beteiligten sprechen.

Dadurch werden immer wieder ganze Sätze ausgelassen oder auch einfach falsch zitiert.

Im Ergebnis liest man aus den Protkollen reglmäßig ein völlig anderes Bild als während der Verhandlung.
Oft wird sinnentstellendes darin geschrieben oder gar Dinge, die überhaupt nicht gesagt wurden - dafür wird an anderer Stelle "kreativ ergänzt".


Frage: Kann man, um dem Problem zu entgehen, daß in der nächsten Instanz gesagt wird, "das haben sie aber in der vorigen Instanz so zu protkoll gegeben", als Prozeßbeteiligter darauf bestehen, daß die Aussagen "auf Band" aufgezeichnet werden?

Man sieht ja immer wieder bei Berichten im Fernsehen über schwere Straftaten bzw. Verhandlungen mit großem öffentlichem Intersse, daß dort Mikrofone installiert sind.

Wer entscheidet, ob aufgezeichnet wird oder nicht? Wer hat ein Recht, eine Aufzeichnung zu verlangen und woraus leitet sich diese ab (oder eben auch nicht)?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mitschnitt vor Gericht?

    Hi
    im Gegensatz zu angelsächsisch geprägten Rechtssystemen wird in D kein Wortprotokoll geführt sondern das "Wesentliche" der Aussage zusammengefasst.
    Die Mikros sind nur für die Verstärkung gedacht, damit alle auch hören, was gesagt wird.

    Gruß
    haWeThie

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