Weiterverkaufen von Produkten

Von: , Frage gestellt am Do, 20. Jul 2006

Hallo,

ist der folgende Gedankengang legal durchführbar?
Man gehe in ein Geschäft, kaufe ein Produkt in einer etwas größeren Abpackung. Dann fülle man es in kleine Packungen um, und verkaufe es für eine spezielle Anwendung.
Dabei schreibe man den Hersteller auf die neue Packung.Nicht aber den Produktnamen.

Achja, und bei welchen Kriterien würde der jenige des Wuchers bezichtigt?

Vielen Dank für Ideen,
töffel

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Minuten 0 hilfreich
    Re: Weiterverkaufen von Produkten

    Man gehe in ein Geschäft, kaufe ein Produkt in einer etwas
    größeren Abpackung. Dann fülle man es in kleine Packungen um,
    und verkaufe es für eine spezielle Anwendung.
    Dabei schreibe man den Hersteller auf die neue Packung.Nicht
    aber den Produktnamen.
    Wo soll denn da das Problem sein? Du kannst mit deinen Sachen machen, was du willst, du kannst sie auch verkaufen. Achja, und bei welchen Kriterien würde der jenige des Wuchers
    bezichtigt?
    Wucher setzt die Ausnutzung einer Zwangslage voraus.

    Levay

    • Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Weiterverkaufen von Produkten

      Wo soll denn da das Problem sein? Du kannst mit deinen Sachen
      machen, was du willst, du kannst sie auch verkaufen.

      und was sagt der Hersteller dazu? Wucher setzt die Ausnutzung einer Zwangslage voraus.

      Levay
      Danke

      töffel

      • Antwort von nach 55 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: Weiterverkaufen von Produkten

        und was sagt der Hersteller dazu?
        Keine Ahnung. Aber den Hersteller geht das nichts an. So einfach ist das.

        Levay

        • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
          Re^4: Weiterverkaufen von Produkten

          Keine Ahnung. Aber den Hersteller geht das nichts an. So
          einfach ist das.
          Hallo!?

          Die Benutzung seines Markennamens geht den sehr wohl was an und er
          wird ihm ganz schön in die Suppe spucken.
          Jetzt erzähl nicht es gibt Firmen deren Name nicht als Marke eingetragen
          ist, ich kenne keine.

          Stefan

          • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
            Re^5: Weiterverkaufen von Produkten

            Ah ja, deine Logik ist also: Wenn der Markenname eingetragen ist, kann auf diesem Umweg ein Verkauf verhindert werden, ja?

            interessiert:

            Levay

            • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
              Oh...

              Ok, ich gebe zu, dass ich das Ausgansposting falsch gelesen habe. Insoweit muss ich mich korrigieren, und du hast Recht.

              Levay

  2. Antwort von nach 59 Minuten 0 hilfreich
    Re: Weiterverkaufen von Produkten

    Hallo! ist der folgende Gedankengang legal durchführbar?
    Man gehe in ein Geschäft, kaufe ein Produkt in einer etwas
    größeren Abpackung. Dann fülle man es in kleine Packungen um,
    und verkaufe es für eine spezielle Anwendung.
    Das ist OK. Dabei schreibe man den Hersteller auf die neue Packung.Nicht
    aber den Produktnamen.
    Da der Firmenname natürlich geschützt ist (eingetragene Marke)
    darf man ihn auch nicht für eigene Zwecke nutzen, das gibt Haue.

    Gruß
    Stefan

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Weiterverkaufen von Produkten

      ist der folgende Gedankengang legal durchführbar?
      Man gehe in ein Geschäft, kaufe ein Produkt in einer etwas
      größeren Abpackung. Dann fülle man es in kleine Packungen um,
      und verkaufe es für eine spezielle Anwendung.
      Das ist OK.
      Das ist kühn.

      Wenn der Kollege das tut, was der da vor hat, dann wird er z.B. "Inverkehrbringer" mit allem, was damit ggf. zusammenhängt. Sollte es sich bei dem Produkt z.B. um ein Lebensmittel handeln, hätte er für die ordentliche Kennzeichnung in Übereinstimmung u.a. mit der LebensmittelkennzeichnungsVO einzustehen. Wenn da was nicht OK ist, fängt man sich ein Bußgeld. Ist es gar ein Arzneimittel, kann man außerdem nur hoffen, dass der Kollege zuhause eine Apotheke hat und dass die Zulassung des Produkts die "spezielle Anwendung" deckt (sonst kommt statt der Verwaltungsbehörde gleich der Staatsanwalt).

      Auch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sollte der Kollege verinnerlichen.

      Und wo viele Rechtsverstöße sind, steht u.U. vielleicht mal eine Gewerbeuntersagung zur Debatte.

      Aber wie heißt es doch so schön: no risk no fun.

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Sonderfälle

        Ich habe mich schon gefragt, ob jemand diese Einwände bringen würde; aber mal ehrlich: Diese Fälle (Lebensmittel, Arzneien) verstehen sich doch von selbst. Zumindest sollte klar sein, dass der Fragesteller sie in seinem Posting, wenn es sich um solche handelt, erwähnen müsste.

        Levay



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