Re^2: Weiterverkaufen von Produkten
ist der folgende Gedankengang legal durchführbar?
Man gehe in ein Geschäft, kaufe ein Produkt in einer etwas
größeren Abpackung. Dann fülle man es in kleine Packungen um,
und verkaufe es für eine spezielle Anwendung.
Das ist OK.
Das ist kühn.
Wenn der Kollege das tut, was der da vor hat, dann wird er z.B. "Inverkehrbringer" mit allem, was damit ggf. zusammenhängt. Sollte es sich bei dem Produkt z.B. um ein Lebensmittel handeln, hätte er für die ordentliche Kennzeichnung in Übereinstimmung u.a. mit der LebensmittelkennzeichnungsVO einzustehen. Wenn da was nicht OK ist, fängt man sich ein Bußgeld. Ist es gar ein Arzneimittel, kann man außerdem nur hoffen, dass der Kollege zuhause eine Apotheke hat und dass die Zulassung des Produkts die "spezielle Anwendung" deckt (sonst kommt statt der Verwaltungsbehörde gleich der Staatsanwalt).
Auch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sollte der Kollege verinnerlichen.
Und wo viele Rechtsverstöße sind, steht u.U. vielleicht mal eine Gewerbeuntersagung zur Debatte.
Aber wie heißt es doch so schön: no risk no fun.