Kein Service vom grünen Punkt?

Hallo,

ich brauche mal Hilfe bei folgendem Fall.

Familie X zieht in eine neue Gegend. Dort wird ihnen mitgeteilt, dass es absolut keinen Müllservice gibt (bis auf Restmüll). Jeder weitere Müll muss getrennt werden nach Aluminium, Kartonagen, Altpapier, CDs, Dosen, Glas, Getränkekartons, Kunststoffhohlkörper, Kunststofffolien, Sonstige Kunststoffverpackungen, Papierverbunde, Styropor,… und soll zum Wertstoffhof gefahren werden.

Familie X hat natürlich keine Lust auf ihren Balkon 20 Mülleimer zu stellen, wo es an ihrem vorherigen Wohnort möglich war das meiste einfach in den gelben Sack zu tun und der auch noch abgeholt wurde.

Jetzt die große Frage: im Grunde bezahlt doch Familie X indirekt beim Kauf jedes Produkts den Aufpreis für den grünen Punkt. Muss es ihnen daher nicht zugesichert werden, dass sie den Service des Grünen Punkts auch in Anspruch nehmen können? Ansonsten möchte Familie X natürlich nicht mehr den Aufpreis für den grünen Punkt zahlen. Aber das ist ja gar nicht möglich. Es handelt sich also hiermit um aufgezogene Mehrkosten für einen Service, der nicht in Anspruch genommen werden kann (das ist ja wie, wenn jemand für die GEZ zahlen müsste, obwohl er gar keinen Fernseher hat).

Was kann Familie X tun? Am liebsten wäre es der Familie ja, wenn sie weiterhin gelbe Säcke benutzen könnten und die abgeholt werden.

Gruß, Anja

Hallo,

Jetzt die große Frage: im Grunde bezahlt doch Familie X
indirekt beim Kauf jedes Produkts den Aufpreis für den grünen
Punkt. Muss es ihnen daher nicht zugesichert werden, dass sie
den Service des Grünen Punkts auch in Anspruch nehmen können?

der wird ja in Anspruch genommen: Nach der Sammlung übernimmt das Duale System Deutschland die weitere Behandlung. Für die Entsorgung zuständig sind aber die Städte und Gemeinden. Erst wenn die oder die Auftrag tätigen Eigenbetriebe oder Unternehmen das Zeug abgeholt und beim DSD abgeliefert haben, ist das DSD in der Pflicht.

Ansonsten möchte Familie X natürlich nicht mehr den Aufpreis
für den grünen Punkt zahlen. Aber das ist ja gar nicht
möglich. Es handelt sich also hiermit um aufgezogene
Mehrkosten für einen Service, der nicht in Anspruch genommen
werden kann

Doch, wird er, aber für den Verbraucher/Wegwerfer weitgehend unsichtbar. Die Entsorgung liegt in der Hand der Gemeinde (s.o.). Kunden des DSD sind übrigens nicht die Verbraucher sondern die Verpackungsverwender, als die Hersteller der Produkte. Die zahlen auch die Gebühren an das DSD, legen die Kosten aber auf den Verbraucher um.

Was kann Familie X tun?

Bei der Gemeinde vorstellig werden oder sich ein paar Täubchen bestellen, die guten ins Töpfchen und die schlechten ins Kröpfchen packen.

Gruß,
Christian

Wenn man deine Frage nur unter den von dir genannten Gesichtspunkten beantwortet, dann muss man doch ganz klar sagen, dass du nicht für den grünen Punkt zahlst. Das mag wirtschaftlich anders sein, aber rechtlich bezahlst du für einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe einer mangelfreien Sache.

Levay

Abend!

Wenn man deine Frage nur unter den von dir genannten
Gesichtspunkten beantwortet, dann muss man doch ganz klar
sagen, dass du nicht für den grünen Punkt zahlst. Das mag
wirtschaftlich anders sein, aber rechtlich bezahlst du für
einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe einer mangelfreien
Sache.

Kann man so ausdrücken muß man aber nicht, ich würde es eher nennen
ich zahle dafür, dass der Verpackungsmüll fachgerecht entsorgt wird.
Das die Ware mangelfrei sein muß erklärst du mir bitte später noch,
wir reden über Müll nicht war?!

Die Frage läßt sich also reduzieren auf, "Ist es rechtens, dass
die Gemeinde (was auch immer) verlangt den Müll des dualen Systems
noch weiter zu trennen und muß der Verbraucher ihn selbst abgeben.

Irgendeine sinnvolle Antwort?

Gruß
Stefan

Die Rechte und Pflichten eines Kaufvertrages ergeben sich aus § 433 und aus dem Kaufvertrag. Es ist einfach falsch zu sagen, dass ich, weil ich einen „höheren Preis“ für meine Produkte bezahle, auch einen Anspruch auf irgendeine Art von Entsorgung habe.

Für die Müllentsorgung ist das öffentliche Recht zuständig. Allenfalls kann sich noch aus dem Kaufvertrag etwa anderes geben („Ich verpflichte mich, das Produkt später zu entsorgen.“) Wir haben ja schließlich Vertragsfreiheit.

Levay

Hallo Anja,
wie exc unten schon geschrieben hat, ist nicht der Verbraucher Kunde des DSD sondern der Hersteller, der die Kosten auf den Verbraucher umlegt.
Die Gemeine wiederum schliesst Entsorgungsverträge mit Entsorgungsbetrieben, die Plastik ect. Sammeln und wiederverkaufen. Altpapier und Altmetall bringt z. Zt. richtig Geld.
Jeder dieser Verträge ist anders ausgestaltet: Manche lassen einfach gelbe, grüne , blaue was-weis-ich-farbige Behältnisse mit allen möglichen Wertstoffen füllen, andere lssen den Bürger jeden Joghurtbecher selbst bei der Sammelstelle entsorgen.
Dass der Abhol- und Sortierservice was kostet ist klar, deshalb sind dann dementsprechend die Müllgebühren der Gemeinde entsprechend hoch.
Um Müllgebühren niedrig zu halten, wird die Sortierung und Entsorgung auf den Bürger übertragen.
Meine Tipps:
soviel Verpackung wie möglich im Geschäft lassen
mit der Gemeinde sprechen ggfs eine Bürgerinitiative starten
grüsse
dragonkidd

Die Rechte und Pflichten eines Kaufvertrages ergeben sich aus
§ 433 und aus dem Kaufvertrag. Es ist einfach falsch zu sagen,
dass ich, weil ich einen „höheren Preis“ für meine Produkte
bezahle, auch einen Anspruch auf irgendeine Art von Entsorgung
habe.

Nein anders herum, ich habe einen Anspruch auf Entsorgung, bestes
Beispiel Elektroschrott, und deshalb muß ich einen höheren Preis
zahlen.

Und da sowas schon im Gesetz steht, „Eine Ausweisung der Kosten für
die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem
13. August 2005 in Verkehr gebracht werden, ist nicht zulässig.“
(§6, Absatz4, 3.Satz ElektroG) werden die Leute da auch dumm gehalten!

Gruß
Stefan

Hallo,

Nein anders herum, ich habe einen Anspruch auf Entsorgung,
bestes
Beispiel Elektroschrott,

das ist nicht das beste Beispiel sondern zu ziemlich das einzige. Ähnliche Vorschriften gibt es nur noch für Motorenöl und Batterien sowie für Umverpackungen, die man im Laden lassen kann. Aber auch Elektroschrott, Batterien und Motorenöl bzw. die entsprechenden Behälter mußt Du selbst trennen, lagern und ins Geschäft bringen. Alles in einen großen Eimer kippen und bei Real oder Metro vor die Tür stellen, funktioniert nicht.

Gruß,
Christian

Jetzt die große Frage: im Grunde bezahlt doch Familie X
indirekt beim Kauf jedes Produkts den Aufpreis für den grünen
Punkt. Muss es ihnen daher nicht zugesichert werden, dass sie
den Service des Grünen Punkts auch in Anspruch nehmen können?

Dass die „Entsorgung der Verpackung an der Haustür“ nicht zu den Leistungen gehört, die ein Verbraucher beim Kauf eines Produktes erwirbt, ist ja schon hinreichend deutlich und richtig geschildert worden.

Was kann Familie X tun? Am liebsten wäre es der Familie ja,
wenn sie weiterhin gelbe Säcke benutzen könnten und die
abgeholt werden.

Wenn in weiten Bereichen der „gelbe Sack“ nicht mehr direkt beim Verbraucher oder in dessen Nähe abgeholt wird, sondern der Verbraucher den Sack erst um die halbe Welt zu einem Wertstoffhof fahren muß, dann ist möglicherweise das Duale System nicht mehr „flächendeckend“, wie §6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung es verlangt. Das Rücknahmesystem muß danach nämlich FLÄCHENDECKEND sicherstellen, dass die Verkaufsverpackungen entweder direkt beim Endverbraucher oder zumindest IN DESSEN NÄHE zurückgenommen werden.

Auf den Status als flächendeckendes System ist das Duale System angewiesen, weil es nur bei diesem Status für Hersteller sinnvoll ist, sich den „Grünen Punkt“ zuzulegen (nur bei diesem Status werden die Hersteller nämlich von der Pflicht frei, die Verpackungen selbst zurücknehmen zu müssen). Nur mit diesem Status kann das Duale System also Geschäft machen. Ob es diesen Status hat oder nicht entscheidet die zuständige Behörde. Und diese Entscheidung ist widerruflich, wenn das System nicht mehr flächendeckend sein sollte …

Ich hätte durchaus Zweifel, ob Anliefern an einen Wertstoffhof noch eine Abholung IN DER NÄHE des Endverbrauchers ist. Sofern das ein Dauerzustand sein sollte, könnte man daher mal die zuständige Behörde anfunken und sie wissen lassen, dass hier u.U. nicht mehr flächendeckend abgeholt wird. Zwar muß schon einiges passieren, ehe die Behörde den Status „flächendeckend“ zurücknimmt; aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Behörde an den richtigen Stellen ein wenig Druck macht, damit das System ordentlich funktioniert.

Außerdem kann man auch mal überlegen, ob das Ortsrecht der Gemeinde, soweit dort exzessive Mülltrennung und Anlieferung an den Wertstoffhof vorgeschrieben ist, so rechtens ist. Das läßt sich aber abstrakt nicht beurteilen.