Wer bleibt Rechteinhaber nach Projekt-Anfrage?

Hi,
angenommen man stellt eine Anfrage an ein Unternehmen - wer behält im Falle einer Ablehnung die Rechte am Gedankengut bzw. am konkreten Projekt?
Es wäre ja letztlich für das Unternehmen eine Leichtigkeit, die vorgestellte Idee in abgewandelter Form auf den Markt zu bringen…

Beispiele:

Autor - Sachbuchverlag
Kreativer Kopf mit Idee für TV-Show - TV-Sender
Webmaster - Medienkonzern
Erfinder - Hersteller
usw.

Man gehe mal davon aus, dass kaum ein anständiger Mitbürger seine sämtlichen Ideen per Patent schützen lassen kann und will.
Gleichgültig ob aus finanzieller Sicht oder aus Überzeugung.

Sollte man also die Klappe halten oder sollte man auf die Suche nach Partnern gehen - immer mit dem Risiko, dass ein finanzkräftiger Hai die Ideen für sich klaut und nutzbar macht?

Klaro ist meine Frage Schwarz-Weiß-Malerei. Aber letzlich stellt die Antwort entweder Motor oder Bremse einer Entwicklung dar…

Hallo, Andre,

ich bin zwar kein Rechtsgelehrter, kenne aber aus dem Entwicklungsbereich, dass zwischen den Partnern ein sog. „Non-Disclosure“-Abkommen geschlossen wird, d.h. vor den eigentlichen Verhandlungen wird von beiden Seiten ein Papier unterzeichnet, in dem sie sich gegenseitig zusichern, die im Verlauf der Zusammenarbeit sich ergebenden Erkenntnisse etc. Dritten nicht zugänglich zu machen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass dieses Abkommen einen Passus enthält, der die Ideen, die von einer Partei eingebracht wurden vor der Verwertung durch die andere Partei schützt.
Wenn das ganze dann noch mit finanziellen Sanktionen bewehrt ist, dürfte eigentlich nichts mehr schief gehen.
Aber ohne einen ausgebufften Rechtsverdreher wird es da wohl nicht gehen.

Gruß
Eckard