Erschleichung von Leistungen
Von: , Frage gestellt am Mo, 31. Jul 2006
angenommen,
Person A ist kein Student mehr bzw. nicht mehr immatrikuliert (also ohne entsprechenden gültigen Ausweis), er nimmt aber weiterhin gewisse Vergünstigungen in Anspruch. So ißt er z.B. in der Mensa zum ermäßigten Studententarif, weil ein anderer ihm die Mensa-Card verlängert. Auch besucht er gelegentlich den Uni-Sport. Ihm ist bewußt, dass er das eigentlich nicht darf und dass er z.B. beim Sport nicht versichert ist. Aber wie sieht das sonst rechtlich aus? Sind solche Erschleichungen von Vorteilen strafbar? Könnte Person B, der A nicht leiden kann, ihn deswegen anzeigen... beim Studentenwerk oder möglicherweise sogar bei der Polizei?
Und wie verhält es sich, wenn A in andere Kantinen ausweicht, indem er z.B. ins Rathaus oder Krankenhaus geht und sich dort eine verbilligte Mitarbeiter-Essens-Karte aus dem Automaten zieht und auch hier wegen fehlender Kontrolle damit durchkommt?
