ins haus kommen??

Von: , Frage gestellt am Mi, 2. Aug 2006

Hallo,

habe vor einigen Tagen einen Fernsehbericht gesehen. Darin ging es darum, dass Sozialhilfeempfänger künftig jederzeit mit Kontrollen in der Wohnung rechnen müssen. Eine solche Kontrolle können sie zwar verweigern, bekommen dann aber kein Geld.

Ist dass denn überhaupt verfassungsgemäß? Wie sieht das denn aus mit dem Art. 13GG?? (Unverletzlichkeit der Wohnung)

Die Kontrolle ist ja im Prinzip freiwillig, aber letztlich ist man ja doch irgendwie "genötigt" oder?

Privatspäre hat ein Sozialhilfeempfänger dann ja nicht mehr wirklich..

Grüße!!!!

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 36 Minuten 0 hilfreich
    Re: ins haus kommen??

    Die Kontrolle ist ja im Prinzip freiwillig, aber letztlich ist
    man ja doch irgendwie "genötigt" oder?
    Der Leistungsempfänger will doch etwas, nämlich Geld. Da muß er schon zulassen, dass die Behörde prüft, ob tatsächlich ein Anspruch auf die Leistung besteht.

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: ins haus kommen??

      Allerdings dürfte es keine Konsequenzen haben, wenn man bei unangekündigten Besuch so tut, als wäre man nicht da und einfach nicht öffnet... allerdings sollte man das nicht allzu oft tun und bis zum erneuten Kontrollbesuch seinen Flachbildschirm, den verschwiegenen Lebensgefährten und die vom LKW gefallenen Zigarettenstangen ausquartieren ;-)

      LG

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: ins haus kommen??

        und bis zum erneuten Kontrollbesuch seinen
        Flachbildschirm, den verschwiegenen Lebensgefährten und die
        vom LKW gefallenen Zigarettenstangen ausquartieren ;-)
        wer macht denn sowas;)

        naja soo das ding ist das ja nur auch nicht, die kommen ja nicht jeden tag vorbei.

        aber in gewisser weise verkauft man schon privatshäre gegen die kohle.
        aber so das ding ist das ja auch nicht.
        ist ja wohl auch nicht so das man verhungert wenn man sich nicht kontrollieren lässt.
        thx @ all
        bye

  2. Antwort von nach einer Stunde 2 hilfreich
    Re: ins haus kommen??

    Hi,

    der Empfänger von Sozialleistungen kann natürlich auf der Unverletzlichkeit der Wohnung bestehen. Damit kann der Mitarbeiter des Sozialamtes nicht prüfen, ob die Voraussetzungen für die Zahlung vorliegen, woraus folgt, dass er die Zahlung nicht freigeben darf. Der Empfänger hat seine Ruhe und der Staat weniger Ausgaben - ist doch alles in Butter, oder?

    Gruß Ralf

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