ins haus kommen??
Von: , Frage gestellt am Mi, 2. Aug 2006
Hallo,
habe vor einigen Tagen einen Fernsehbericht gesehen. Darin ging es darum, dass Sozialhilfeempfänger künftig jederzeit mit Kontrollen in der Wohnung rechnen müssen. Eine solche Kontrolle können sie zwar verweigern, bekommen dann aber kein Geld.
Ist dass denn überhaupt verfassungsgemäß? Wie sieht das denn aus mit dem Art. 13GG?? (Unverletzlichkeit der Wohnung)
Die Kontrolle ist ja im Prinzip freiwillig, aber letztlich ist man ja doch irgendwie "genötigt" oder?
Privatspäre hat ein Sozialhilfeempfänger dann ja nicht mehr wirklich..
Grüße!!!!
