Preisgefahr und Gewährleisung
Von: , Frage gestellt am Fr, 15. Sep 2000
Eine Frage zum deutschen Recht:
Wenn ich einen Gewährleistungsmangel geltend mache, in dem ich die mangelhafte Sache per Post zurücksende und dabei ein Schaden entsteht - wer trägt die Preisgefahr?
Trägt der Käufer die Gefahr des Schadens, da ich ja die Sendung auf Grund dessen mangelhafter Leistung vornehmen muss?
