Preisgefahr und Gewährleisung

Von: , Frage gestellt am Fr, 15. Sep 2000

Eine Frage zum deutschen Recht:

Wenn ich einen Gewährleistungsmangel geltend mache, in dem ich die mangelhafte Sache per Post zurücksende und dabei ein Schaden entsteht - wer trägt die Preisgefahr?

Trägt der Käufer die Gefahr des Schadens, da ich ja die Sendung auf Grund dessen mangelhafter Leistung vornehmen muss?

0 Antworten zu dieser Frage

    Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!