Herr A ist seit vielen Jahren Beamter. Er lässt sich entlassen. Herr A wird von seiner Behörde für den gesamten Zeitraum in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (Ob nur Arbeitgeber- oder auch Arbeitnehmeranteile weiss ich nicht!).
Kann sich Herr A nun diese Nachversicherung ausbezahlen lassen?
Herr A ist nicht mehr versicherungspflichtig!
Wenn man „seit vielen Jahren“ etwas genauer definieren würden, wären auch die Antworten genauer (so kleiner Tipp am Rande)!
Es reicht leider nicht aus, dass er lediglich nicht versicherungspflichtig ist. Auch das Recht zur freiwilligen Versicherung müsste ihm verwehrt sein.
Solange er aber hier in Deutschland wohnt, hat er gem. § 7 Abs. 1 SGB VI immer das Recht zur freiwilligen Versicherung. Eine Erstattung der nachgezahlten Beiträge ist somit nicht möglich.
zunächst vielen Dank für die Antworten!
A ist 27 Jahre alt und war 11 Jahre Beamter.
Er lebt nun im Ausland und ist dort voll steuerpflichtig und „ausländisch“ rentenversichert.