Abfindung/Schmerzensgeld nach Unfall
Von: , Frage gestellt am Mo, 14. Aug 2006
Liebe Forenteilnehmer,
angenommen, Person A hat Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einer Verletzung durch einen unverschuldeten Unfall gegenüber einer Haftpflichtversicherung B. Ein Anwalt C stellt A nun vor die Wahl, ob nun lediglich ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder auf eine komplette Abfindung geltend gemacht werden soll.
1. Was ist der Unterschied einer reinen Schmerzensgeld-Geltendmachung (ohne Abfindung), die möglicherweise relativ niedrig ausfallen könnte und einer Abfindung, die ein Vielfaches des Schmerzensgeldbetrages betragen könnte?
2. Hat A in beiden Fällen Regressansprüche bei B gegenüber Dritten (z.B. einer privaten Krankenversicherung), falls Spätfolgen der Verletzung auftreten sollten?
3. Könnte man davon ausgehen, dass eine Abfindung einen späteren Schmerzensgeldzuspruch bei Verschlimmerung bestimmter Beschwerden unmöglich machen würde?
4. Welche späteren Einschränkungen wären weiterhin einzukalkulieren bei der Durchsetzung einer Abfindung? Was wäre z.B. bei Eintreten einer späteren Berufsunfähigkeit durch die ursprüngliche Verletzung?
Eine Abfindung schließt also nach meinem Verständnis eine Berufsunfähigkeitsrente und später gezahltes Schmerzensgeld (falls sich Zustände verschlimmern sollten) aus.
Würde eine Abfindung aber auch Ansprüche gegenüber Dritten (z.B. einer privaten Krankenversicherung) ermöglichen, so dass trotz Abfindung Arztkosten für evt. zukünftig auftretende gesundheitliche Probleme (z.B. Arthrose) von B bezahlt werden müssten?
Hätte man also bei einer Abfindung unter Einschluss materieller (z.B. Berufsunfähigkeit ) und immaterieller Schäden (z.B. Schmerzensgeld) trotzdem Regressansprüche, was Arztkosten betrifft, weil diese Ansprüche, die gegenüber Dritten bestehen, nicht abgegolten werden können?
Vielen Dank für die Hilfe bei diesen Klausuraufgaben...
