Windschutzscheibe bei Reparaturversuch beschädigt

Nehmen wir an Person X hatte einen kleinen Steinschlag in der Windschutzscheibe.

Besagte Person ging dann zu einem bekannten Autoglasspezialisten, wo man ihr sagte, dass eine Reparatur möglich seie. Person X wurde kurz darauf hingewiesen, dass es möglich seie, dass die Scheibe bei der Reparatur weiter einreisse. Es wurde aber gleichzeitig gesagt, dass dies ungefähr so wahrscheinlich seie, wie dass die Scheibe weiter einreisse, wenn man damit noch 5 Jahre rumfahre.

Also hat sich Person X entschieden der Reparatur zuzustimmen. Nach etwa fünf Minuten wurde Person X dann mitgeteilt, dass die Scheibe leider weiter eingerissen sei und nun eine neue Scheibe eingebaut werden müsse.

Person X ist nun etwas skeptisch und vermutet Vorsatz hinter der kompletten Zerstörung der Scheibe. Wie ist das rechtlich bei solchen Sachen wenn bei einem solchen Reparaturversuch die Scheibe kaputt geht. Hat man da irgendeine Handhabe?

Besonders ärgerlich ist die Sache, da Person X 150,00 € Selbstbeteiligung bei der Versicherung hat.

Kann die Person den vermuteten Vorsatz auch beweisen?
Abgeseh davon ist sie ja sogar darauf hingewiesen worden dass das passieren könnte. Trotzdem hat sie den Auftrag dazu gegeben.

Ich sehe keine Handhabe gegen die Werkstatt.

Gruss Ivo

Mit beweisen das wird wahrscheinlich schwierig, da Person X dummerweise kein Foto von dem ursprünglichen Schaden gemacht hat.

Das mit dem Vorsatz ist eher eine sich aus dem Gesamtbild ergebende Vermutung: Wenn drei von drei Angestellten zwei Stunden vor Feierabend dumm rumsitzen und gemütlich Kaffee trinken, dann mal ein Kunde vorbeischaut und bei dem direkt der „Ernstfall“ eintritt, so lässt einen dies doch ein wenig an der Seriösität zweifeln.

Was den Hinweis angeht so ist dies wie ich finde eine Farce. Schließlich war die Wahrscheinlichkeit lt. Aussage des Angestellten sehr gering, dass die Scheibe einreissen könnte. Und der Steinschlag war letztlich wirklich so klein, dass er von alleine wahrscheinlich in 10 Jahren nicht weiter eingerissen wäre. Da hätte ich es besser gefunden wenn der Typ das bestätigt hätte und gesagt hätte, dass eine Reparatur gar nicht nötig ist.

Aber nun gut, ohne Foto werde ich da wahrscheinlich echt keine Chance haben.

Gruß,

Syl

Selbst mit Foto ware der Vorsatz wohl kaum zu beweisen…

1 „Gefällt mir“

Hi Syl,

hat Person X denn nicht eine Teilkaskoversicherung mit dem Zusatz, dass der Selbstbehalt bei Teilkaskoschäden NICHT gilt für Steinschlagschäden an der Frontscheibe???

Gruß
WB

möglich seie. Person X wurde kurz darauf hingewiesen, dass es
möglich seie, dass die Scheibe bei der Reparatur weiter
einreisse.

Das kann tatsächlich passieren, da kann die Werkstatt nichts dafür.

Person X ist nun etwas skeptisch und vermutet Vorsatz hinter

Diese Vermutung ist unberechtigt. Die Werkkstatt hätte gleichsagen können, die Scheibe müsse raus.

Besonders ärgerlich ist die Sache, da Person X 150,00 €
Selbstbeteiligung bei der Versicherung hat.

Warum ist das ärgerlich, dass hätte immer passieren können, außerdem ist die SB bei der TK kein muß, das kann man ändern.

Hallo

Hi Syl,

hat Person X denn nicht eine Teilkaskoversicherung mit dem
Zusatz, dass der Selbstbehalt bei Teilkaskoschäden NICHT gilt
für Steinschlagschäden an der Frontscheibe???

Die SB gilt auch nicht bei Steinschlagreperatur, wenn diese erfolgreich ist.Gilt aber nicht für auswechseln der Scheibe und hier wurde ja die Scheibe ausgewechselt. Da ich früher mal Einblick in die Grosshandelspreise von PKW Scheiben hatte, weiss ich, dass die Werkstätten an einer Scheibe 500-600% verdienen und das für die Versicherungen ziemlichn teuer ist. Deshalb bezahlen sie lieber auch eine Reperatur, manchmal gehts ebend auch schief,

Gruß
WB

LG
Mikesch

Hi Syl,

Da hätte ich es besser gefunden wenn der Typ
das bestätigt hätte und gesagt hätte, dass eine Reparatur gar
nicht nötig ist.

Das kann er aber u.U. garnicht. Im Sichtfeld des Fahrers (das ist genau definiert) darf die Scheibe nicht beschädigt sein, und sei der Schaden auch noch so klein.
Letztlich sehe ich da generell kein Problem:
X wurde auf das Risiko aufmerksam gemacht und hat um das Risiko wissend den Auftrag erteilt.
Und Risiko heisst in diesem Fall das man damit leben muss wenns schiefgeht.
Warum nur wird bei mindestens jeder zweiten Autowerkstatt sowas unterstellt?
Wenn die gewollt hätten, dann hätten die gleich sagen können das eine Reparatur nicht möglich ist.

Gruss Sebastian

Hallo Mikesch,

Die SB gilt auch nicht bei Steinschlagreperatur, wenn diese
erfolgreich ist. Gilt aber nicht für auswechseln der Scheibe
und hier wurde ja die Scheibe ausgewechselt.

Menno, soll das stimmen?
Die Versicherer werben doch immer damit dass ein Steinschlag an der Windschutzscheibe lieber repariert werden sollte statt gleich die Scheibe zu wechseln. Wenn aber „die Reparatur schief geht“ und die Scheibe doch gewechselt werden muss, wieso wollen Versicherer DANN DOCH den Selbstbehalt haben?

Gruß
WB