Namensrecht

Hallo, folgende Frage beschäftigt mich, leider habe ich im Netz noch keine Antwort dazu finden können. Ich hoffe es wird sich hier klären …

Hat ein geschiedener Ehepartner, das Recht seinen Familiennamen, dem Ex Partner nach der Scheidung abzuerkennen ?

Beispiel :
Herr Schmitz heiratet Frau Müller.
= Herr Schmitz und Frau Schmitz
Ein Kind wird geboren = Hänschen Schmitz

Ehescheidung

Herr Schmitz möchte nicht, dass Frau Schmitz länger seinen Namen trägt. Für Hänschen ist es ihm egal.

Gibt es einen gesetzliche Regelung für solch einen Fall ?

Hallo!

Vielleicht hilft Dir bei Deinen Überlegungen die Tatsache, dass der Name „Schmitz“ nicht an Frau Schmitz „verliehen“ wurde. Es ist ihr Name, nicht der ihres Ex-Mannes. Nur sie allein darf entscheiden, was damit geschieht.

Hi!
Soweit ich weiß, darf genau deswegen, also weil es eben mit der Eheschließung IHR Name wurde, sie diesen auch wieder „weitergeben“, sollte sie erneut heiraten,
d.h.
Frau Müller heiratete Herrn Schmitz, wurde so zu frau Schmitz.
Nach der Scheidung heiratet sie erneut, Herrn Maier.
Jetzt darf Herr Maier auch Herr Schmitz werden.
Gruß,
NOrah

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Namensaberkennung kommt nur fuer den Fall in Betracht, wenn sich Fr. Schmitz was zu Schulden kommen laesst oder einen unsittlichen Lebenswandel fuehrt. Also alles, wo der gute Name Schmitz „beschmutzt“ wird. Ansonsten bleibt Fr. Schmitz Fr. Schmitz.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]