Vielleicht hilft Dir bei Deinen Überlegungen die Tatsache, dass der Name „Schmitz“ nicht an Frau Schmitz „verliehen“ wurde. Es ist ihr Name, nicht der ihres Ex-Mannes. Nur sie allein darf entscheiden, was damit geschieht.
Hi!
Soweit ich weiß, darf genau deswegen, also weil es eben mit der Eheschließung IHR Name wurde, sie diesen auch wieder „weitergeben“, sollte sie erneut heiraten,
d.h.
Frau Müller heiratete Herrn Schmitz, wurde so zu frau Schmitz.
Nach der Scheidung heiratet sie erneut, Herrn Maier.
Jetzt darf Herr Maier auch Herr Schmitz werden.
Gruß,
NOrah
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Namensaberkennung kommt nur fuer den Fall in Betracht, wenn sich Fr. Schmitz was zu Schulden kommen laesst oder einen unsittlichen Lebenswandel fuehrt. Also alles, wo der gute Name Schmitz „beschmutzt“ wird. Ansonsten bleibt Fr. Schmitz Fr. Schmitz.
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