Arbeitslosengeld II

Von: , Frage gestellt am So, 27. Aug 2006

Hat eine 18 jährige Abiturientin Anspruch auf Hartz IV (ALG II),
bzw. auf welche Sozialleistungen hat sie grundsätzlich Anspruch?
Ihre Eltern leben getrennt, sie wohnt bei ihrem Vater, der das
Kindergeld bekommt. Die Mutter zahlt Unterhalt an die Tochter.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Arbeitslosengeld II

    Hallo Mari,

    eine 18jaehrige Abiturientin hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Vorallem nicht in dem von Dir geschilderten Fall. Warum auch? Wohnt beim Vater (Naturalunterhalt), bekommt Kindergeld und Unterhalt von der Mutter. Also sind die Eltern unterhaltspflichtig und kommen dieser Pflicht ja auch nach.Anders saehe der Fall aus, wenn dieses Maedl "unverschuldet in Not" geraten wuerde. Heisst, Eltern wuerden nicht mehr zahlen. Wenn sie dann zum Sozi geht, verlangt dass Amt erst, dass die Eltern auf Unterhalt verklagt werden. Sollte dann das Gericht feststellen, dass kein Unterhalt gezahlt werden muss (warum auch immer)springt das Sozialamt ein. Aber auch nur dann.
    Gruss
    Sibylle [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Arbeitslosengeld II

      ...es sei denn, bei ihr liegen besondere Umstände vor, was aus der Frage nicht hervorgeht.
      Unter normalen Umständen darf man erst mit 25 zu Hause ausziehen (wenn man ALGII bezieht oder beziehen möchte). Wenn die Eltern einen rausschmeissen und man aufgrund dessen nicht zurück kann (Unzumutbarkeit) geht es unter Umständen, allerdings:
      Die Eltern sind Unterhaltspflichtig, ob bei mit im Haushalt wohnenden Kindern, oder 'rausgeschmissenen es sei denn die finanzielle Situation ist schwierig (bei eigenem Haushalt ist man verpflichtet den unterhalt einzuklagen).
      Falls gesundheitliche/psychische Problem vorliegen und deshalb nach dem Abitur (noch) nichts gemacht werden kann, wie Studium oder Ausbildung, kann das Ganze nochmal anders aussehen.

      Grundsätzlich also: nein.
      Falls besondere Umstände vorliegen einfach nochmal nachfragen.

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