Re^2: Arbeitslosengeld II
...es sei denn, bei ihr liegen besondere Umstände vor, was aus der Frage nicht hervorgeht.
Unter normalen Umständen darf man erst mit 25 zu Hause ausziehen (wenn man ALGII bezieht oder beziehen möchte). Wenn die Eltern einen rausschmeissen und man aufgrund dessen nicht zurück kann (Unzumutbarkeit) geht es unter Umständen, allerdings:
Die Eltern sind Unterhaltspflichtig, ob bei mit im Haushalt wohnenden Kindern, oder 'rausgeschmissenen es sei denn die finanzielle Situation ist schwierig (bei eigenem Haushalt ist man verpflichtet den unterhalt einzuklagen).
Falls gesundheitliche/psychische Problem vorliegen und deshalb nach dem Abitur (noch) nichts gemacht werden kann, wie Studium oder Ausbildung, kann das Ganze nochmal anders aussehen.
Grundsätzlich also: nein.
Falls besondere Umstände vorliegen einfach nochmal nachfragen.