Fragen zum Bau- und Nachbarschaftsrecht
Von: , Frage gestellt am So, 27. Aug 2006
Hallo Rechtsexperten,
nehmen wir mal an, da baut sich einer auf dem Nachbargrundstück ein Haus und läßt sich für den Abtransport des Sandaushubs und der Anlieferung von Baumaterial von seiner Baufirma eine Baustraße anlegen, die aus Versehen einen kleinen Teil des Nachbargrundstücks mit in Beschlag nimmt und so das Grundstück mit benutzt wird. Diesen widerrechtlichen Umstand würde man natürlich abstellen wollen. Ab welchen Zeitraum könnte hier auch ein Gewohnheitsrecht wirksam werden? Wie könnte man da vorgehen? Könnte man auch für die Zeit der Grundstücksmitbenutzung eine Grundstücksnutzungsentschädigung verlangen?
Nehmen wir mal weiter an, daß im Zuge der Bautätigkeit alle Grenzsteine zu- bzw. verschüttet werden. Würde hier privates oder öffentliches Recht greifen? Wer hätte die allzeitige Sichtbarkeit von Grenzsteinen einzufordern?
Gehen wir mal davon aus, daß der Bauherr auf dem Nachbargrundstück einen Entwässerungsgraben ziehen möchte und er den Sandaushub auf den Grenzwall seines Nachbarn wirft und nun dieser den Wall nicht mehr bepflanzen kann. Wie könnte er sich gegen diese Beeinträchtigung seines Grundstücks wehren?
Im Rahmen der Bautätigkeit seines Nachbarn könnte es auch vorgekommen sein, daß Baufahrzeuge den aufgeschütteten Grenzwall seines Nachbarn niedergewalzt haben, so daß auch das Regenwasser keinen Weg mehr zum Versichern findet. Wer könnte dafür haftbar gemacht werden und wie könnte sich der geschädigte Nachbar sich dagegen wehren?
Ich freue mich auf Eure Antworten und viele §§.
Margitta
