Fragen zum Bau- und Nachbarschaftsrecht

Von: , Frage gestellt am So, 27. Aug 2006

Hallo Rechtsexperten,

nehmen wir mal an, da baut sich einer auf dem Nachbargrundstück ein Haus und läßt sich für den Abtransport des Sandaushubs und der Anlieferung von Baumaterial von seiner Baufirma eine Baustraße anlegen, die aus Versehen einen kleinen Teil des Nachbargrundstücks mit in Beschlag nimmt und so das Grundstück mit benutzt wird. Diesen widerrechtlichen Umstand würde man natürlich abstellen wollen. Ab welchen Zeitraum könnte hier auch ein Gewohnheitsrecht wirksam werden? Wie könnte man da vorgehen? Könnte man auch für die Zeit der Grundstücksmitbenutzung eine Grundstücksnutzungsentschädigung verlangen?

Nehmen wir mal weiter an, daß im Zuge der Bautätigkeit alle Grenzsteine zu- bzw. verschüttet werden. Würde hier privates oder öffentliches Recht greifen? Wer hätte die allzeitige Sichtbarkeit von Grenzsteinen einzufordern?

Gehen wir mal davon aus, daß der Bauherr auf dem Nachbargrundstück einen Entwässerungsgraben ziehen möchte und er den Sandaushub auf den Grenzwall seines Nachbarn wirft und nun dieser den Wall nicht mehr bepflanzen kann. Wie könnte er sich gegen diese Beeinträchtigung seines Grundstücks wehren?

Im Rahmen der Bautätigkeit seines Nachbarn könnte es auch vorgekommen sein, daß Baufahrzeuge den aufgeschütteten Grenzwall seines Nachbarn niedergewalzt haben, so daß auch das Regenwasser keinen Weg mehr zum Versichern findet. Wer könnte dafür haftbar gemacht werden und wie könnte sich der geschädigte Nachbar sich dagegen wehren?

Ich freue mich auf Eure Antworten und viele §§.
Margitta


4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 4 hilfreich
    Re: Off topic

    Hallo Margitta!

    Die erwünschten vielen § führen direkt in die Hölle, nämlich in die Hölle unleidlicher Nachbarschaft. Manchmal führen Gedankenlosigkeiten von Bauarbeitern zu Schäden, manchmal aber auch die engen Verhältnisse von Zuwegungen zu unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Schäden. Ich bin kein Jurist, aber das muß man auch gar nicht sein, um zu erkennen, daß Verursacher bzw. Bauherr für die Beseitigung entstandener Schäden aufkommen müssen. Aber tue Dir selbst den Gefallen und regele solche Sachen nur im Notfall mit Hilfe von Advokaten und auf dem Rechtsweg. Solange noch schwere Baufahrzeuge bewegt werden müssen, macht es wenig Sinn, zwischendurch immer wieder erneut Blumenbeete oder sonstige in Mitleidenschaft gezogene Grundstücksgestaltungen herzurichten, auf daß der nächste Zwillingsreifen die Sachen wieder platt fährt.

    Natürlich spricht man den Bauherrn darauf an, daß die verursachten Schäden nach Ende der Bauarbeiten wieder beseitigt werden müssen. Erst wenn der Bauherr meint, das sei Sache des Geschädigten, kann man über den Rechtsweg nachdenken. Wenn sich Nachbarn während unvermeidlicher Bauarbeiten mit kleinkariertem Verhalten und Rechtsstandpunkten das Leben schwer machen, werden die Beteiligten an ihrem Wohnort vorhersehbar nicht mehr glücklich. Solche Ungeschicklichkeiten können ohne weiteres so weit eskalieren, daß Du nur noch weg und Dein Haus verkaufen willst.

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Off topic

      Hallo Wolfgang,

      der Nachbar wurde wiederholt darauf angesprochen, daß er die angerichteten Schäden beseitigen soll. Doch der schaltet auf stur und glaubt, er hätte alle Rechte dieser Welt und schert sich nicht um die Interessen seiner Nachbarn. Sein bisheriges Verhalten war an Arroganz nicht mehr zu überbieten.

      Selbstverständlich wird der jetzt erstmal angeschrieben.

      Über die §§, die dafür in Frage kommen, wollte ich mich im Vorwege schon mal informieren.

      Natürlich bin ich nicht daran interessiert, lebenslangen Streit zu verursachen. Nur wenn einer dermaßen uneinsichtig ist, muß man den eben in seine (Grundstücks-) Grenze weisen.

      Wie heißt es so schön: Man kann nicht in Frieden leben, wenn es der liebe Nachbar nicht will.

      Man braucht sich aber auch nicht alles bieten zu lassen.

      Grüße
      Margitta [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fragen zum Bau- und Nachbarschaftsrecht

    Hi Margitta,

    solche Dinge regeln sich nicht mittels Paragrafen, sondern durch direkte Ansprache. Dann weiß der Nachbar gleich für alle Zukunft, wo der Hammer hängt.

    Gruß Ralf

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Fragen zum Bau- und Nachbarschaftsrecht

      Hallo Ralf,

      der Nachbar wurde bereits mehrfach angesprochen. Zeigt sich aber denkbar uneinsichtig. Der wird jetzt erstmal angeschrieben und rechtswirksam in Verzug gesetzt.

      Über die betreffenden §§ wollte ich mich schon mal im Vorwege informieren.

      Gruß
      Margitta [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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