ist es richtig, daß ein Vermieter den dritten Nachmieter, den ich ihm präsentiert habe, akzeptieren MUSS ? Oder hat der Vermieter das Recht, jeden von mir gefundenen Nachmieter zu verweigern ?
Gruß Roland
ist es richtig, daß ein Vermieter den dritten Nachmieter, den ich ihm präsentiert habe, akzeptieren MUSS ? Oder hat der Vermieter das Recht, jeden von mir gefundenen Nachmieter zu verweigern ?
Gruß Roland
Hi Roland,
er kann natürlich nicht einfach so einen Nachmieter ablehnen und muss berechtigte Gründe haben. Wenn du akzeptable Nachmieter gestellt hast, die auch tatsächlich die Wohnung anmieten wollen und können, muss er einen der drei Vorgeschlagenen nehmen.
Dagmar
Hi, das ist ein altes, anscheinend nicht ausrottbatres Gerücht. Niemand ist gezwungen mit einem ihm nicht genehmen Menschen einen Mietvertrag abzuschließen.
Max
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi, das ist ein altes, anscheinend nicht ausrottbatres
Gerücht. Niemand ist gezwungen mit einem ihm nicht genehmen
Menschen einen Mietvertrag abzuschließen.Max
Hi Max,
wenn eine Nachmieterklausel im Mietvertrag steht, kann der Vermieter einen potentiellen Nachmieter nicht einfach ablehnen, nur weil ihm die Nase nicht passt. Er muss dafür schon plausible Gründe vorweisen.
Gruß
roland
Hi Roland,
wie schön, dass wir uns wieder einig sind. *g*
Dagmar
Soweit mit dem Mieter vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist der Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mietvertrag mit dem bisherigen Mieter aufzuheben, wenn dieser es verlangt, und zwar auch dann nicht, wenn ihm der Mieter einen zumutbaren Ersatzmieter stellt, der die Vertragsbedingungen uneingeschränkt übernehmen will. Es trifft insbesondere nicht zu, daß der Vermieter spätestens den dritten angebotenen Nachmieter zu akzeptieren habe.
Das ist ausnahmsweise dann anders, wenn der Mieter einen annehmbaren Ersatzmieter stellt und außerdem das weitere Festhalten am Vertrag für den bisherigen Mieter eine gewisse Härte darstellt, sodaß das Interesse des Mieters an der Aufhebung seines Mietvertrags das Interesse des Vermieters an dessen Aufrechterhaltung erheblich überwiegt.
Mit freundlichen Grüßen,
A. Tillmann
Hi Roland,
wie schön, dass wir uns wieder einig sind. *g*
Dagmar
Sind wir doch eigentlich immer. Willst Du mich heiraten *gg*
roland
Dagmar
Sind wir doch eigentlich immer. Willst Du mich heiraten *gg*
roland
Hi Roland,
wann?
Dagmar
Hi Roland,
wann?
Dagmar
Heute passt es gerade nicht. Wie wärs mit Samstag?
roland
Heute passt es gerade nicht. Wie wärs mit Samstag?
roland
Ehm…ich habe noch nix vor. Geht also klar. *g*
Dagmar
Ehm…ich habe noch nix vor. Geht also klar. *g*
Dagmar
Ok. Adresse schickst Du mir dann per Mail 
Huhu,
heiraten willste also, darf ich Blümchen streuen?
Gruß Anke (big Sister is watching you)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Roland,
das stimmt natürlich. Aber wenn es klar und deutlich im Mietvertrag stünde hätte es hier wohl kaum eine Frage gegeben.
Max
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
das stimmt natürlich. Aber wenn es klar und deutlich im
Mietvertrag stünde hätte es hier wohl kaum eine Frage gegeben.Max
Anders gesehen, wenn es in diesem Fall nicht im Mietvertrag steht, hätte der Vermieter direkt die Benennung eines Nachmieters ablehnen können. Ich denke, es steht im Mietvertrag und der Vermieter versucht sich hier schlicht und einfach vor der Akzeptierung eines Nachmieters zu drücken, aus welchen Gründen auch immer.
Gruß
roland