Verweigerung eines Nachmieters

ist es richtig, daß ein Vermieter den dritten Nachmieter, den ich ihm präsentiert habe, akzeptieren MUSS ? Oder hat der Vermieter das Recht, jeden von mir gefundenen Nachmieter zu verweigern ?

Gruß Roland

Hi Roland,

er kann natürlich nicht einfach so einen Nachmieter ablehnen und muss berechtigte Gründe haben. Wenn du akzeptable Nachmieter gestellt hast, die auch tatsächlich die Wohnung anmieten wollen und können, muss er einen der drei Vorgeschlagenen nehmen.

Dagmar

Hi, das ist ein altes, anscheinend nicht ausrottbatres Gerücht. Niemand ist gezwungen mit einem ihm nicht genehmen Menschen einen Mietvertrag abzuschließen.

Max

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Hi, das ist ein altes, anscheinend nicht ausrottbatres
Gerücht. Niemand ist gezwungen mit einem ihm nicht genehmen
Menschen einen Mietvertrag abzuschließen.

Max

Hi Max,

wenn eine Nachmieterklausel im Mietvertrag steht, kann der Vermieter einen potentiellen Nachmieter nicht einfach ablehnen, nur weil ihm die Nase nicht passt. Er muss dafür schon plausible Gründe vorweisen.

Gruß
roland

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Hi Roland,

wie schön, dass wir uns wieder einig sind. *g*

Dagmar

Soweit mit dem Mieter vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist der Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mietvertrag mit dem bisherigen Mieter aufzuheben, wenn dieser es verlangt, und zwar auch dann nicht, wenn ihm der Mieter einen zumutbaren Ersatzmieter stellt, der die Vertragsbedingungen uneingeschränkt übernehmen will. Es trifft insbesondere nicht zu, daß der Vermieter spätestens den dritten angebotenen Nachmieter zu akzeptieren habe.

Das ist ausnahmsweise dann anders, wenn der Mieter einen annehmbaren Ersatzmieter stellt und außerdem das weitere Festhalten am Vertrag für den bisherigen Mieter eine gewisse Härte darstellt, sodaß das Interesse des Mieters an der Aufhebung seines Mietvertrags das Interesse des Vermieters an dessen Aufrechterhaltung erheblich überwiegt.

Mit freundlichen Grüßen,

A. Tillmann

Hi Roland,

wie schön, dass wir uns wieder einig sind. *g*

Dagmar

Sind wir doch eigentlich immer. Willst Du mich heiraten *gg*

roland

Dagmar

Sind wir doch eigentlich immer. Willst Du mich heiraten *gg*

roland

Hi Roland,

wann?

Dagmar

Hi Roland,

wann?

Dagmar

Heute passt es gerade nicht. Wie wärs mit Samstag?

roland

Heute passt es gerade nicht. Wie wärs mit Samstag?

roland

Ehm…ich habe noch nix vor. Geht also klar. *g*

Dagmar

Ehm…ich habe noch nix vor. Geht also klar. *g*

Dagmar

Ok. Adresse schickst Du mir dann per Mail :smile:

Huhu,
heiraten willste also, darf ich Blümchen streuen?

Gruß Anke (big Sister is watching you)

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Hi Roland,

das stimmt natürlich. Aber wenn es klar und deutlich im Mietvertrag stünde hätte es hier wohl kaum eine Frage gegeben.

Max

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das stimmt natürlich. Aber wenn es klar und deutlich im
Mietvertrag stünde hätte es hier wohl kaum eine Frage gegeben.

Max

Anders gesehen, wenn es in diesem Fall nicht im Mietvertrag steht, hätte der Vermieter direkt die Benennung eines Nachmieters ablehnen können. Ich denke, es steht im Mietvertrag und der Vermieter versucht sich hier schlicht und einfach vor der Akzeptierung eines Nachmieters zu drücken, aus welchen Gründen auch immer.

Gruß
roland