GEZ für Handwerksbetriebe.

Von: , Frage gestellt am Di, 29. Aug 2006

Hallo!

Meine erste Frage im Rechtsbrett:
(Die entsprechende FAQ habe ich gelesen)

So wie es derzeit aussieht, haben fast alle Handwerksbetriebe einen PC mit Internetanschluss.
Die GEZ in ihrer Geldnot unterstellt demnächst allen Handwerksbetrieben, dass diese vor lauter Langeweile über den Internetanschluss Radio hören und Fernsehen schauen. Somit werden Gebühren fällig.

Mal angenommen, der Handwerker X ist aber bockig, und will das nicht bezahlen, rein aus Prinzip. Weil er auch in seiner Werkstatt und Betriebsauto keine Radio´s hat.

Irgendwann spitzt sich die Situation zu, (X weiss nicht, ob da "jemand" kommt, aber in seinen Betrieb kann ja immer ein "Kunde" kommen, der den PC sieht).

Blos hat der PC keine Lautsprecher, und über ein 56kB Modem ist ja Fernsehen schauen auch nicht möglich, aber für die betrieblichen Sachen reicht es völlig.

Die Frage ist:
Muss X GEZahlen, oder nicht,
oder kommt es zum Rechtsstreit. Und wie könnte der ausgehen?

Grüße, Steffen!

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
    Re: GEZ für Handwerksbetriebe.

    Hallo,

    sollte es die GEZ tatsächlich vor Gericht schaffen und der PC die entsprechend definierten (oder soll ich schreiben: willkürlich festgelegten) Empfängereigenschaften, so wird der Handwerksbetrieb nicht ums zahlen herum kommen und dazuhin noch Gerichtskosten zu bezahlen haben.

    Gruss Ivo

  2. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schicksal eines 'Kleinbetriebes'

    Hallo Steffen,

    tja......da trifft dich das "Schicksal" eines Kleinbetriebes..................:-))
    Während die GEZ vor den "Großen" einen "Kniefall" macht und diesen ab dem 01.Januar 2007 auch noch Millionen an Gebühren schenkt.......
    so must "Du" dafür zahlen..........

    NUR zur INFO.......
    Dieser Passus im "Gebührenwahn",das "Internetfähige" Geräte Geld kosten,
    wurde aufgrund der Tatsache,das dann auch die rund 60.000 Geldautomaten der Banken (denn "hinter diesen" stehen ja nichts anderes als PC`s,die
    24 Stunden ONLINE sind) gaaanz schnell geändert.....
    Wenn eine Konzern wie zum B. die Commerzbank an einem ihrer Standorte
    bereits einen "Konventionellen" Rundfunk-oder Fernseh-Empfänger
    bereithält,ist sie für alle "neuartigen" Rundfunksempfangsgeräte" von der Gebührenpflicht befreit......(Nachzulesen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ab dem 01.Janaur 2007).........

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