GEZ für Handwerksbetriebe.
Von: , Frage gestellt am Di, 29. Aug 2006
Hallo!
Meine erste Frage im Rechtsbrett:
(Die entsprechende FAQ habe ich gelesen)
So wie es derzeit aussieht, haben fast alle Handwerksbetriebe einen PC mit Internetanschluss.
Die GEZ in ihrer Geldnot unterstellt demnächst allen Handwerksbetrieben, dass diese vor lauter Langeweile über den Internetanschluss Radio hören und Fernsehen schauen. Somit werden Gebühren fällig.
Mal angenommen, der Handwerker X ist aber bockig, und will das nicht bezahlen, rein aus Prinzip. Weil er auch in seiner Werkstatt und Betriebsauto keine Radio´s hat.
Irgendwann spitzt sich die Situation zu, (X weiss nicht, ob da "jemand" kommt, aber in seinen Betrieb kann ja immer ein "Kunde" kommen, der den PC sieht).
Blos hat der PC keine Lautsprecher, und über ein 56kB Modem ist ja Fernsehen schauen auch nicht möglich, aber für die betrieblichen Sachen reicht es völlig.
Die Frage ist:
Muss X GEZahlen, oder nicht,
oder kommt es zum Rechtsstreit. Und wie könnte der ausgehen?
Grüße, Steffen!
