Vereinsrecht

Hallo,

nehmen wir an, jemand hat vor, einen (Kunst-) Verein zu gründen. Dieser Jemand hat sich über folgende Seite

http://www.wegweiser-buergergesellschaft.de/praxishi…

gründlich über die gesetzlichen Voraussetzungen sowohl für die Gründung des Vereins als auch die Abwicklung der Vereinsarbeit informiert.

Was Jemand aus den Informationen nicht herauslesen kann ist Folgendes:

Schon vor der Vereinsgründung hat Jemand ein sehr konkretes Konzept für die Arbeit des Vereins entwickelt und beabsichtigt, die Realisierung des Konzepts durch seine Initiative (sprich: Arbeit) durchzuführen. D.h. die Vereinsgründung (die z.T. aus steuerlichen Gründen aber auch dazu dienen sollte, Mittel über Mitgliedsbeiträge für die Öffentlichkeitsarbeit und die Abwicklung der Ausstellungsarbeit des Vereins zu gewinnen) erfolgt lediglich, um der Ausstellungstätigkeit einen offiziellen Rahmen zu geben.

Die Frage: Kann das so in dem Gründungsprotokoll festgehalten werden, dass die Vereinsmitglieder dem ‚Macher‘ sozusagen freie Hand für die Auswahl der Künstler, der Ausstellungsthemen etc. geben oder hieße das, das Interesse der Mitglieder zu übergehen?

Und: Muss diese Person zwangsläufig Vorstand sein oder ist es möglich, einen Vorstand zu bilden, der aber diesem Jemand die freie Hand für seine Tätigkeit gibt?

Hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt (bin mir da nicht so sicher :wink: ).

Schon jetzt Danke für die Mühe …

Anja

Schon vor der Vereinsgründung hat Jemand ein sehr konkretes
Konzept für die Arbeit des Vereins entwickelt und
beabsichtigt, die Realisierung des Konzepts durch seine
Initiative (sprich: Arbeit) durchzuführen. D.h. die
Vereinsgründung (die z.T. aus steuerlichen Gründen aber auch
dazu dienen sollte, Mittel über Mitgliedsbeiträge für die
Öffentlichkeitsarbeit und die Abwicklung der
Ausstellungsarbeit des Vereins zu gewinnen) erfolgt lediglich,
um der Ausstellungstätigkeit einen offiziellen Rahmen zu
geben.

Die Frage: Kann das so in dem Gründungsprotokoll festgehalten
werden, dass die Vereinsmitglieder dem ‚Macher‘ sozusagen
freie Hand für die Auswahl der Künstler, der
Ausstellungsthemen etc. geben oder hieße das, das Interesse
der Mitglieder zu übergehen?

Und: Muss diese Person zwangsläufig Vorstand sein oder ist es
möglich, einen Vorstand zu bilden, der aber diesem Jemand die
freie Hand für seine Tätigkeit gibt?

Hallo Anja!
Für mich klingt Dein Anliegen, wie wenn eine Person als Aussteller/in bzw. Galerist/in tätig sein und dies aus diversen Gründen im Rahmen eines eingetragenen Vereins unterbringen möchte.

Eine ausführliche Recherche haste anscheinend betrieben, nur anscheinend übersehen, dass sieben Personen zur Gründung beteiligt sein müssen.

Meine Sicht auf den Fall:
Entweder man macht was alleine oder im Rahmen eines Vereins, aber dann muss man sich auch Mitsprache und -arbeit „gefallen lassen“…

Verstehst Du, auf was ich hinaus will?

Wenn Du schreibst, der Verein gäbe dem Ganzen einen „offiziellen Rahmen“, dann frage ich mich, wozu dieser dienen soll / kann???

Ich frage mich, und damit auch Dich:
Was hindert diese einzelne Person, alleine aktiv zu werden und Mittel über ein ausgefallenes Sponsoringkonzept zu öffnen. Falls die Arbeit zu viel ist für eine/n Einzelne/n, so gibt es sicher auch Helfer/innen, die man finden kann, ohne dass es einer Vereinsgründung bedarf, nein?

Ich diskutiere gerne weiter…

Grüße!
Jogi

Die Frage: Kann das so in dem Gründungsprotokoll festgehalten
werden, dass die Vereinsmitglieder dem ‚Macher‘ sozusagen
freie Hand für die Auswahl der Künstler, der
Ausstellungsthemen etc. geben […]?

Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind. Wenn der „Macher“ als Vertreter bestimmt wird, und die Geschäfte in der Satzung wunschgemäß bestimmt sind, kommt das dem gewünschten Ziel doch sehr nahe.

Und: Muss diese Person zwangsläufig Vorstand sein oder ist es
möglich, einen Vorstand zu bilden, der aber diesem Jemand die
freie Hand für seine Tätigkeit gibt?

Nach dem oben gesagten nicht.

Hallo Jürgen,

Für mich klingt Dein Anliegen, wie wenn eine Person als
Aussteller/in bzw. Galerist/in tätig sein und dies aus
diversen Gründen im Rahmen eines eingetragenen Vereins
unterbringen möchte.

Das trifft es nicht. Es geht darum, in einer Region, in der die Bildende Kunst bisher keinen Platz gefunden hat, einen solchen zu schaffen.

Eine ausführliche Recherche haste anscheinend betrieben, nur
anscheinend übersehen, dass sieben Personen zur Gründung
beteiligt sein müssen.

Das ist mir aufgrund der Recherchen bekannt - wie kommst Du darauf, dass ich das übersehen habe?

Meine Sicht auf den Fall:
Entweder man macht was alleine oder im Rahmen eines Vereins,
aber dann muss man sich auch Mitsprache und -arbeit „gefallen
lassen“…

Das sehe ich genau so. Nur geht es mir um Qualitätssicherung und da wird das gerade im Bereich von Kunst kritisch, wenn da Leute, die zwar Interesse, aber keine Ahnung haben, mitreden wollen.

Verstehst Du, auf was ich hinaus will?

Ich ahne es - aber Du liegtst falsch mit Deinen Vermutungen.

Wenn Du schreibst, der Verein gäbe dem Ganzen einen
„offiziellen Rahmen“, dann frage ich mich, wozu dieser dienen
soll / kann???

Es geht - auch - um Kunstvermittlung, darum, Netzwerke zu spinnen und Interessenten und Förderer zu gewinnen.

Ich frage mich, und damit auch Dich:
Was hindert diese einzelne Person, alleine aktiv zu werden und
Mittel über ein ausgefallenes Sponsoringkonzept zu öffnen.

Das habe ich schon gemacht - mit anderen Zielen und unter anderen Voraussetzungen. Das, was ich jetzt vorhabe, soll kein Einzelprojekt mehr sein, sondern eine ständige Einrichtung, da bedarf es anderer Unterstützung.

Falls die Arbeit zu viel ist für eine/n Einzelne/n, so gibt es
sicher auch Helfer/innen, die man finden kann, ohne dass es
einer Vereinsgründung bedarf, nein?

Vor der Arbeit fürchte ich mich nicht, im Gegenteil: ich bin ein Arbeitstier …

Es sind neben den veränderten Zielen, die ich oben angerissen habe, auch die persönlichen Umstände, die mich an eine Vereinsgründung denken lassen. Ich habe ein großes Atelier für meine Arbeit und vom Kulturamt der Stadt mitfinanzierte schöne Ausstellungsräume, die ich für Projekte/Ausstellungen mit anderen Künstlern nutzen möchte. Nur: Es sind keine gewerblichen Räume und ich darf (und will auch nicht) daran verdienen. D.h. über Verkäufe eingegangene Mittel sollen wieder in den Verein fließen um damit weitere Projekte finanzieren zu können. Da erscheint mit ein Verein das brauchbarste Mittel.

Ich diskutiere gerne weiter…

Und falls Du eine bessere Idee hast: her damit

Grüße!

zurück,
Anja