Hallo,
nehmen wir an, jemand hat vor, einen (Kunst-) Verein zu gründen. Dieser Jemand hat sich über folgende Seite
http://www.wegweiser-buergergesellschaft.de/praxishi…
gründlich über die gesetzlichen Voraussetzungen sowohl für die Gründung des Vereins als auch die Abwicklung der Vereinsarbeit informiert.
Was Jemand aus den Informationen nicht herauslesen kann ist Folgendes:
Schon vor der Vereinsgründung hat Jemand ein sehr konkretes Konzept für die Arbeit des Vereins entwickelt und beabsichtigt, die Realisierung des Konzepts durch seine Initiative (sprich: Arbeit) durchzuführen. D.h. die Vereinsgründung (die z.T. aus steuerlichen Gründen aber auch dazu dienen sollte, Mittel über Mitgliedsbeiträge für die Öffentlichkeitsarbeit und die Abwicklung der Ausstellungsarbeit des Vereins zu gewinnen) erfolgt lediglich, um der Ausstellungstätigkeit einen offiziellen Rahmen zu geben.
Die Frage: Kann das so in dem Gründungsprotokoll festgehalten werden, dass die Vereinsmitglieder dem ‚Macher‘ sozusagen freie Hand für die Auswahl der Künstler, der Ausstellungsthemen etc. geben oder hieße das, das Interesse der Mitglieder zu übergehen?
Und: Muss diese Person zwangsläufig Vorstand sein oder ist es möglich, einen Vorstand zu bilden, der aber diesem Jemand die freie Hand für seine Tätigkeit gibt?
Hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt (bin mir da nicht so sicher
).
Schon jetzt Danke für die Mühe …
Anja