Antwort von
nach 18 Stunden
hilfreich
Des Teufels Advokat?
Hi Michael,
telefonische Rechtsberatung ist so eine Sache. Verboten ist sie nicht und mittlerweile hält sogar die BUNDESREGIERUNG (!!!) die Anwalts-Hotlines für eine "sinnvolle und zeitgemäße Einrichtung". Das komplette Statement vom 03. August 2000 kannst Du unter
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/hib00/0020105.htm
nachlesen.
Ich will die Hotlines nicht verteufeln (bejubeln werde ich sie aber gewiss auch nicht). Mit einem Anwalt ist es doch im Grunde genommen, wie mit einem Arzt. Sinnvoll mögen sie ja sein, allerdings wirklich nur für einfache Rechtsproblemchen (z. B. Nachbar hat schon wieder die Polizei gerufen, weil Dein Auto seines Erachtens wieder mal nicht ordnungsgemäß geparkt war; Nachbar hat nachgemessen: stand tatsächlich 2 cm auf seinem Grundstück; Gefährt wird abgeschleppt; Knöllchen kommt, der Haus und Hof-Anwalt weilt derzeit im Süden - Frist läuft; mal eben schnell die Hotline-Anwälte bemühen und fragen, was man machen kann).
Mit einer größeren/komplexeren Sache ist nach wie vor der Gang zum Anwalt angesagt. Schließlich kennen die Herrschaften am Telefon weder den ganzen Sachverhalt noch können sie auf Unterlagen zurückgreifen, die Dein Anwalt fein säuberlich im Laufe der Jahre zu diesem Thema in der Akte gehortet hat.
Was ist davon zu halten, seriös oder nicht??
Das ist hier die Frage, vor allem eine berufsethische. Auf der einen Seite ist es so, daß die Anwälte einen Eid ablegen (in freier Übersetzung in etwa: ich werde mich bemühen, für meinen Mandanten nicht mehr Schaden anzurichten, als unbedingt notwendig ist...); auf der anderen Seite kann Dir - bei einigen pseudo-seriösen Hotlines - niemand garantieren, daß Du tatsächlich einen Rechtsanwalt am Ohr hast. Kein Mensch wird Dir vorab die Examensnoten und/oder Diplome durchfaxen, bevor Du bereit bist, Dein Knöllchen-Problem zu schildern.
Seriöse Hotlines weisen übrigens auf ihre Homepages darauf hin, daß die telefonische Beratung nur ergänzend bzw. begleitend für die Beratung eines Rechtsanwalts Deines Vertrauens erfolgt und diese keinesfalls ersetzen kann.
Interessant (brisant?) finde ich allerdings auch den Umstand, daß durch das Telefonat ein Mandatsverhältnis zustande kommt. Darüber muß ich mir aber nochmal ein paar Gedanken machen.
Ein Wermutstropfen sich sicherlich die Telefongebühren (obwohl, wenn man bedenkt, daß ein RA für die Erstberatung 350,00 DM in Rechnung stellen kann...).
So long
Tessa