Erfolgsbeteiligung jetzt doch nicht !?

Von: , Frage gestellt am Mi, 20. Sep 2000

Hallo an ALLE,

ich hab vor einiger Zeit einen Schrieb meines alten Arbeitgebers bekommen indem steht damit ich noch ne Erfolgsbeteiligung für das letzte Jahr bekomme. Soweit so gut. Da ich schon seit längerem meine Lohnsteuerkarte zu meinem alten Arbeitgeber geschickt habe aber nichts mehr von ihm hörte rief ich in an. Es wurde mir gesagt das ein Fehler unterlofen wäre und ich nichts bekäme weil ich selber gekündigt habe. In dem Brief steht aber ".. auch bei einem Austritt im Laufe des Jahres 99...", steht mir die Erfolgsbeteiligung zu. Außerdem wurde mir noch gesagt damit in der Betriebsvereinbarung stehe damit Arbeitnehmer die selber kündigen nichts bekommen. Das wäre ja auch alles ok aber die haben mir ein Brief geschickt in dem steht ich bekomen so und so viel DM Brutto und jetzt das ! Hab ich eine Chance dagegen zu klagen ? Ich hab ja schließlich mit dem Geld gerechnet !!
Für Antworten, Tips etc. wäre ich sehr dankbar !

Gruß Jörg

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Erfolgsbeteiligung jetzt doch nicht !?

    wenn Du bei der Gewerkschaft bist, frage die. Ansonsten bleibt nicht viel anderes übrig als einen Anwalt zu fragen. Auch über die Rechtsschutzversicherung kannst Dich schlau machen, die bezahlen den Anwalt. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!