sorgerecht

Von: , Frage gestellt am Fr, 1. Sep 2006

Nach Scheidung haben beide Personen das Sorgerecht und kommunizieren ausschließlich schriftlich. Kann eine Person von der anderen gezwungen werden, an einem persönlichen Gespräch (Jugendamt etc.) teilzunehmen?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: sorgerecht

    Nach Scheidung haben beide Personen das Sorgerecht und
    kommunizieren ausschließlich schriftlich. Kann eine Person von
    der anderen gezwungen werden, an einem persönlichen Gespräch
    (Jugendamt etc.) teilzunehmen?
    Hallo erst mal, bitte die Netquette durchlesen:
    http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml
    grüssen ist immer nett

    Zu deiner Frage: Nein, ausser die eine Person droht oder wendet Gewalt an, womit sich die eine Person wiederum strafbar machen kann.

    grüsse
    dragonkidd

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