stimmt es denn?
Von: , Frage gestellt am Di, 12. Sep 2006
Hallo,
ich habe mal eine kleine Frage hypothetischer Natur und frage aus reiner Neugier.
Ich habe mal einen Film gesehen, in dem eine Frau eines Mordes an ihrem Ehemann angeklagt wird, nachdem dieser spurlos verschwunden ist. In einem Indizienprozess wird sie zu einer Gefängnissstraffe verurteilt(der Film spielt in den USA). Nachdem sie die Haftstraffe in voller Länge abgesessen hat, kommt sie aus dem Gefängniss raus. Dann taucht ihr Ehemann wieder auf, munter und quicklebendig. Sofort ist allen klar, dass die Ehefrau zu unrecht gesessen hat, das nützt aber nichts mehr, denn sie wurde ja schon nach allen Regeln der Kunst bestrafft. Jetzt behauptet die gute Frau, in der einmaligen Lage zu sein, ihren immer noch lebendigen Mann über den Jordan schießen zu können, ohne dafür eine Straffe zu befürchten, denn niemand darf ja mehrmals für ein Verbrechen bestrafft werden.
Stimmt das denn, oder haben die Hollywoodmannen uns da etwas aufgetischt? So eine Situation ist zwar unwahrscheinlich, aber dennoch denkbar.
Darf die Frau ihrem Mann in diesem Fall die Kerzen ausblasen ohne dass ihr Bestraffung droht?
Wenn ja, gibt es da Unterschiede in der Rechtsprechung zwischen USA und Deutschland?
Vielen Dank schon mal für die Antworten
