Rechtsverletzung im Netz

Von: , Frage gestellt am Do, 21. Sep 2000

Auch der Homepage einer deutschen Behörde habe ich ein von mir aufgenommenes Photo entdeckt. Dieses Bild ist vorher nur einmal in einer gedruckten Broschüre meiner Firma veröffentlich worden.

Die Behörde muss dieses Photo ohne mein Wissen/Erlaubnis eingescannt haben und ins Netz gestellt haben. Ferner ist auf der Homepage außer einer Email-Adresse kein Impressum bzw. Verantwortlicher genannt.

Meine Fragen :
1) Welche Rechte kann ich wie geltend machen ? (Wo finde ich Rechtshinweise ?)
2) Muss auf einer deutschen Homepage auf einem deutschen Server ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts aufgeführt werden ?

Vielen Dank im voraus
jokai

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Rechtsverletzung im Netz

    Ist es Deine eigene Firma, stehst Du als Person des öffentl. Lebens im erweiterten Interesse der Öffentlichkeit?

    Das könnte uU eine Veröffentlichung im Übergehen des Persönlichkeitsrechts rechtfetigen.
    Dann könnte nur der Fotograf sein Urheberrecht geltend machen.


    Eine Behörde-HP ohne Impr. ? Müsstest ja sicher über www.telefonbuch.de die Telnr rausbekommen!

    Was ist denn so schlimm an der Veröffentlichung?

    Gruss Marian

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