Berufsakademie Studium/Bafög/Doppelter Haushalt
Von: , Frage gestellt am Sa, 23. Sep 2000
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
im Oktober diesen Jahres beginne ich (21) in Baden-Württemberg an der Berufsakademie Heidenheim (Kreis HDH) das Studium der Medienwirtschaft. Der Ausbildungsbetrieb befindet sich in Wiesbaden (Hessen). Da sich sowohl die Berufsakademie (BA) als auch der Betrieb nicht in meiner Reichweite befinden (ich wohne im Kreis ES), bin ich darauf angewiesen, mir an beiden Ausbildungsorten eine Wohnung zu suchen.
Die Ausbildungsvergütung staffelt sich wie folgt:
1. Jahr: DM 1172,-
2. Jahr: DM 1261,-
3. Jahr: DM 1361,-
Das Geld reicht jedoch nicht aus, um eine Doppelte Haushaltsführung zu finanzieren.
Grundsätzlich sind BA-Studenten allen anderen Studierenden gleichgestellt und haben somit auch Anspruch auf Bafög. Meine Eltern sind dauernd getrennt lebend. Mein Vater war im letzten Jahr vorübergehend arbeitslos gemeldet und erhält nun ein geringeres Einkommen, als das für den Bafög-Antrag maßgebliche Jahr 1998. Meine Mutter geht ab Oktober in Altersteilzeit und bei ihr ergibt sich eine ähnliche Situation, wie bei meinem Vater.
Also werde ich bei beiden Eltern zusätzlich zum Erstantrag gleich das Formblatt 7 zur Aktualisierung mitsenden. Ich gehe davon aus, dass beide Eltern über kein anzurechnendes Einkommen verfügen.
Wenn man nun meine Ausbildungsvergütung anrechnet erhalte ich u.U. noch 100,- Bafög. Da ich aber ab Januar auf die Doppelte Haushaltsführung angewiesen bin, kann ich diese ja an meine Vergütung (abzüglich Sozialabgaben) als Werbungskosten anrechnen.
[Zum besseren Verständnis: Die Praxis- und Theoriephasen finden im dreimonatigen Wechsel statt]
Da ich am Wochenende gerne bei meiner Familie und meinen Freunden bin, sollte es doch auch möglich sein, mein jetziges Zuhause als dritten Wohnsitz zu halten, um Familienheimfahrten als Werbungskosten anzurechnen?!
Wie kann ich den Mehraufwand an Verpflegung geltend machen? Wie funktioniert das mit DM46,- bis drei Monate?
Kann ich die Miete für die 2. Wohnung wirklich nur 2 Jahre geltend machen, schliesslich bin ich auf die zwei Wohnungen angewiesen, um mein Studium zu beenden.
Wenn ich die Werbungskosten beim Kindergeld geltend mache, und damit unter DM13500,- erhalte ich dies doch auch weiter, oder?
Inwiefern wird das Kindergeld an das Bafög angerechnet?
Wenn ich (theoretisch) genausoviele Werbungskosten habe, wie meine Ausbildungsvergütung, müßte ich doch den vollen Bafög-Satz erhalten, oder?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir mit meinem Problem weiterhelfen könnten bzw. sagen an welche Ansprechpartner ich mich noch wenden könnte.
Im Vorraus vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen
Philipp André
