Erbanteile

Von: , Frage gestellt am Sa, 23. Sep 2006

Hallo,

angenommen, Person A, verheiratet, ersteigert ein Haus bei einer Zwangsversteigerung. Weiter angenommen, das Haus wird nur auf seinen Namen ins Grundbuch eingetragen, angeblich, weil er ja auch der Ersteigerer ist.

Würde, wenn kein Testament vorhanden ist, die Ehefrau alles erben ? Wir nehmen mal an, dass von Person A aus erster Ehe 2 Kinder existieren, ebenso bei der Ehefrau von Person A.

Gruß

Andreas

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Minuten 0 hilfreich
    Re: Erbanteile

    Mal der Reihe nach:

    1. Erbe ist ausschließlich (!), wer durch Verfügung von Todes wegen (i.d.R. Testament) dazu bestimmt ist.

    2. Nur wenn keine vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Dann wäre die Ehefrau des A aber nicht Alleinerbin. Wie hoch ihr Erbteil ist, würde sich nach dem Güterstand richten; unter Umständen wäre es für die Ehefrau auch günstiger, das Erbe auszuschlagen (weil sich nämlich u.U. dann der Zugewinnausgleich erhöht).

    3. Damit habe ich auch schon angesprochen, was die Frau außer dem Erbe noch bekommen könnte: den Zugewinnausgleich. Der ist beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nämlich immer dann zu gewähren, wenn der Güterstand endet, und der endet im Todesfall eben durch den Tod.

    4. Wenn die Frau Kinder hat, deren Vater der Erblasser nicht ist, bekommen die gar nichts.

    Levay

  2. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbanteile

    Hallo, Würde, wenn kein Testament vorhanden ist, die Ehefrau alles
    erben ? Wir nehmen mal an, dass von Person A aus erster Ehe 2
    Kinder existieren, ebenso bei der Ehefrau von Person A.
    Wenn kein anderer als der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart ist, gilt bei der von dir angesprochenen Konstellation:

    Die Ehefrau erhält einen pauschalierten Zugewinnausgleich von 1/4 zuzüglich eines gesetzlichen Erbteils von 1/4 - also insgesamt 1/2 des von A vererbten Vermögens.
    Die Kinder von A erhalten den Rest, also jeweils 1/4.
    Die Kinder der Ehefrau erhalten nichts. Sie werden voraussichtlich bei Ableben der Ehefrau Erben, wenn diese bis dahin nicht wieder geheiratet und selbst auch kein Testament erstellt hat.

    Gruß Holger

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Danke für die Antworten !

    Hallo,

    danke für die Antorten.

    Gruss

    Andreas

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!