Inkasso-Büros - was dürfen die und was nicht?

Ein Inkasso-Büro, darf dieses eine Forderung versuchen einzutreiben und Kosten zu berechnen, wenn diese Forderung dem Grunde nach nicht rechtens ist bzw. rechtlich nicht haltbar weder relevant ist?

Danke fuer Hinweise!

peter

Äh… ist die Frage jetzt ernst gemeint?

Levay

Ps
Da sie ja vermutlich ernst gemeint ist: Nein, ein Inkassobüro darf für unberechtigte Forderungen keine Gebühren beim vermeintlichen Schuldner eintreiben.

Levay

Es gibt schon Pappenheimer, die alles versuchen, wenn es ums Geld geht. Da gibt es nur eins: nicht einschüchtern lassen.
Sawyer

Ein Inkasso-Büro, darf dieses eine Forderung versuchen
einzutreiben und Kosten zu berechnen, wenn diese Forderung dem
Grunde nach nicht rechtens ist bzw. rechtlich nicht haltbar
weder relevant ist?

Woher weisst Du denn so genau, dass die Forderung nicht rechtens ist und nicht relevant ist? Gibt es zu der konkreten Forderung schon ein rechtskräftiges Gerichtsurteil ?

Natürlich darf ein Inkasse-Büro Forderungen eintreiben, die es für berechtigt HÄLT.
Nur musst Du diese nicht bezahlen, solange Du dazu nicht verurteilt wirst.

Gruß, trobi

Inkasso – die schwarzen Schafe
Hallo Peter,

natürlich darf niemand eine Forderung eintreiben, wenn diese nachweislich ungerechtfertigt ist. Aber natürlich kann man auch Dinge tun, die man eigentlich nicht tun darf …

Hier also eine kleine Information zu den schwarzen Schafen der Branche und dazu, wie die Masche funktioniert.

Ein Massenanbieter (sagen wir mal Internet-Provider oder Mobilfunk-Provider) schreibt haufenweise Rechnungen über ungerechtfertigte Beträge. Da wird ein Tarif erhöht, ohne dass man die Kunden informiert oder man berechnet bei Vertragskündigung eine Deaktivierungsgebühr für eine SIM—Karte, obgleich dies durch höchstrichterliches Urteil untersagt worden ist.

Ein Teil der Kunden bezahlt = man hat eine Menge Geld kassiert

Ein Teil der Kunden zahlt nicht, weil sie nicht zahlen können = uninteressant, weil mühsam und wenig Erfolgversprechend

Ein Teil der Kunden zahlt nicht, weil sie nicht wollen = interessant, weil viele durch Einschüchterung umgestimmt werden können

Die Fälle werden massenhaft an ein Inkassobüro gegeben (häufig, was ein Zufall, im selben Haus ansässig wie der Provider und wirtschaftlich mit diesem verbandelt). So wird verschleiert, dass man sich gesetzeswidrig die Durchsetzung der eigenen Interessen noch bezahlen lässt. Auch muss nach BGB jeder Einzelfall separat abgetreten werden, was in solchen Fällen selten erfüllt ist. Nun wird eine saftige Inkassogebühr aufgeschlagen (zulässig ist nur die BRAGO-Gebühr für einen einfachen Brief!) und wüst gedroht. Verzugszinsen berechnet man gerne auch für bereits gezahlte Teilbeträge und für viel zu lange Zeiträume, merkt ja keiner! Schon wieder zahlen einige, man hat noch mehr Geld. Beim Nichtzahlung folgt meistens ein Schreiben von einem Anwalt (komisch, die Adresse kenne ich doch …), der mit Klage droht. Schon wieder zahlen einige, man hat noch mehr Geld. Wenn man alles richtig gemacht hat, ist ab hier meistens Ruhe. Weiteres Melken lohnt nicht, weil mit Kosten verbunden. Hat man aber einen Fehler gemacht (nicht rechtzeitig oder nachweislich widersprochen, nichts bezahlt, obgleich ein Teil der Forderung rechtens war), so folgt der gerichtliche Mahnbescheid. Schon wieder zahlen einige, man hat noch mehr Geld. Bei Aussicht auf Erfolg kommt jetzt die Klage, man wird zur Zahlung des berechtigten Teils der Forderung verpflichtet, dem Inkassobüro wird die Gebühr auf das zulässige Maß gekürzt, der Provider hat sein Geld und der Anwalt hat auch einen Reibach gemacht. Du siehst, es lohnt sich für alle Beteiligten (außer natürlich für den Kunden, aber morgen kommen ja viele Neue, die Geiz geil finden …)

Gruß

Ted

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hier also eine kleine Information zu den schwarzen Schafen der
Branche und dazu, wie die Masche funktioniert.

Hast Du sehr anschaulich erklärt.

Aber man sollte bitte auch an die „schwarzen Schafe“ denken, die im Internet munter Verträge abschließen, denen nach Zugang der Rechnung einfällt, dass sie eigentlich dafür gar kein Geld hätten ausgeben wollen und natürlich nicht daran denken, ihre Zahlungsverpflichtung zu erfüllen.

Gruß, Trobi

hätten ausgeben wollen und natürlich nicht daran denken, ihre
Zahlungsverpflichtung zu erfüllen.
Gruß, Trobi

Dann gibt es auch noch Fälle, bei denen Versandhäuser unbestellte und minderwertige Ware liefern, die natürlich nicht bezahlt wird, das Mahngericht beauftragen und später Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.

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Dann gibt es auch noch Fälle, bei denen Versandhäuser
unbestellte und minderwertige Ware liefern, die natürlich
nicht bezahlt wird, das Mahngericht beauftragen und später
Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.

Ja, ja, natürlich, Sawyer.
Weil nämlich unsere überlasteten Gerichte massenhaft Urteile
ausfertigen, in denen arme alte Menschen zur Zahlung verurteilt werden,
obwohl sie noch nie etwas bestellt haben.

Aber bald bist Du ja Gerechtigkeitsminister und alles wird besser.

(Wer sawyer nicht kennt, rege sich bitte nicht über die Polemik auf)

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Hallo!

Dann gibt es auch noch Fälle, bei denen Versandhäuser
unbestellte und minderwertige Ware liefern, die natürlich
nicht bezahlt wird, das Mahngericht beauftragen und später
Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.

Erstens: Unbestellte Ware braucht niemand bezahlen. Die braucht auch niemand zurücksenden oder was auch immer damit machen.

Zweitens: Wenn ich dem Mahngericht nicht sage, dass an der Sache nichts dran ist, kann das Mahngericht auch nichts anderes tun, als einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Wenn man sich gegen den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid wendet, muss der Anspruchsteller, wie sonst auch, seinen Anspruch beweisen.
Einen Vertragsschluss zu beweisen, der nicht stattgefunden hat, wird wohl seltenst gelingen.

Drittens: Selbst wenn man beide Möglichkeiten, also den Widerspruch gegen den Mahnbescheid und den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid verpennt hat, kann man sich drittens immer noch Hilfe holen, dann allerdings ein wenig komplizierter, weil die Vollstreckung aus einem derart erlangten Titel gute Aussichten hat, als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung eingestuft zu haben.

Viertens: Ja, die Welt ist schlecht.

Gruß,

Florian.

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Aber bald bist Du ja Gerechtigkeitsminister und alles wird
besser.

So wird es wohl geschehn.