wenn ein Deutscher nun für längerfristig im „europäischen Ausland“ (z.B. England) wohnt, arbeitet und Steuern zahlt und, da er weiterhin seinen deutschen Pass hat, nicht an Wahlen dort teilnehmen kann, währe es nicht sinnvoll, auch einen britischen Pass zu bekommen?
Allerdings wurde irgendwo mal erwähnt, daß er damit seine deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müßte, da innerhalb der EU eine „doppelte“ Staatsangehörigkeit mit zwei Pässen wenig Sinn macht.
Außerdem will natürlich die Britische Krone eine garantierte volle Loyalität von dieser Person, die man ja nicht versprechen kann, wenn man gleichzeitig noch auf die Deutsche Verfassung eingeschworen ist.
Allerdings fühlt sich derjenige Mensch immer noch als Deutscher und wird vielleicht irgendwann auch mal wieder zurückkehren, obwohl das noch nicht klar ist.
Gibt es da eine offenbare pragmatische Lösung? Müßte derjenige vielleicht einfach „Diplomat“ werden mit einem Spezialpass…? )
Allerdings wurde irgendwo mal erwähnt, daß er damit seine
deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müßte, da innerhalb der
EU eine „doppelte“ Staatsangehörigkeit mit zwei Pässen wenig
Sinn macht.
Also: Nach § 25 StAG verliert ein Deutscher seine deutsche Staatsbürgerschaft, wenn er eine ausländische annimmt.
Eine Ausnahme gilt, wenn er zuvor nach § 25 II StAG eine Genehmigung der zuständigen Behörde eingeholt hat, die ihm gestattet, unter Beibehaltung seiner Deutschen Staatsangehörigkeit eine ausländische anzunehmen.
Bei der Entscheidung über diesen Antrag sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen. Und ich denke, dass spätestens hier die Unionsbürgerschaft ins Spiel kommt. Ich kann mir nicht denken, dass innerhalb der EG eine derartige Genehmigung erteilt wird, eben mit dem Argument, dass man mit der Unionsbürgerschaft einem Staatsangehörigen schon so weit angenähert ist, dass für eine Staatsangehörigkeit neben der Deutschen keine Veranlassung besteht.
Also ich denke, dass man sich da schon entscheiden muss, zumal ich auch nicht weiß, wie leicht oder schwer es sein mag, die Britische Staatsangehörigkeit zu erwerben.
grundsätzlich ist es in der EU kein Problem, mehrere Staatsangehörigkeiten zu haben. Allerdings ist das Staatsangehörikgeitsrecht immer noch Sache der einzelnen Mitgliedsländer und ist oft auch nur bilateral verhandelt.
Kinder von Eltern mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten haben so oft beide, z.B. Kind eines Spaniers mit einer Deutschen bekommt die spanische und die deutsche Staatsangehörigkeit.
Nicht verwechseln darf man das mit der doppelten Staatsangehörigkeit von in Deutschland geborenen Türken, die sich bis zum 18. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. Die Türkei ist nicht in der EU.
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist gefährdet, wenn man eine andere Staatsangehörigkeit auf Antrag erhält. Wenn man die andere Staatsangehörigkeit automatisch verliehen bekommt, ist die deutsche nicht in Gefahr, z.B. bekommt jeder Kardinal automatisch die Staatsangehörigkeit des Vatikan, dadurch ist aber z.B. die Deutsche Staatsangehörigkeit von (damals) Kardinal Ratzinger nicht berührt.
grundsätzlich ist es in der EU kein Problem, mehrere
Staatsangehörigkeiten zu haben. Allerdings ist das
Staatsangehörikgeitsrecht immer noch Sache der einzelnen
Mitgliedsländer und ist oft auch nur bilateral verhandelt.
Okay, wo würde diese deutsche Person dann am besten mit dem Verhandeln beginnen?
Kinder von Eltern mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten
haben so oft beide, z.B. Kind eines Spaniers mit einer
Deutschen bekommt die spanische und die deutsche
Staatsangehörigkeit.
Und bei bereits Erwachsenen?
Übrigens dachte ich auch hier, daß das Kind sich dann beim Erreichen der Volljährigkeit für einen Pass entscheiden muss.
Nicht verwechseln darf man das mit der doppelten
Staatsangehörigkeit von in Deutschland geborenen Türken, die
sich bis zum 18. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit
entscheiden müssen. Die Türkei ist nicht in der EU.
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist gefährdet, wenn man eine
andere Staatsangehörigkeit auf Antrag erhält.
Welche anderen Möglichkeiten gäbe es für „Normalbürger“, eine Staatsangehörigkeit ohne Antrag zu bekommen?
Uiii, Fragen über Fragen…!
Tille71
Wenn man die
andere Staatsangehörigkeit automatisch verliehen bekommt, ist
die deutsche nicht in Gefahr, z.B. bekommt jeder Kardinal
automatisch die Staatsangehörigkeit des Vatikan, dadurch ist
aber z.B. die Deutsche Staatsangehörigkeit von (damals)
Kardinal Ratzinger nicht berührt.