Hallo allerseits,
Hier erst mal der Sachverhalt für einen fiktiven Fall:
Eltern geschieden, Sorgerecht gemeinsam, Auftenthalt des 7-jährigen Kindes bei der Mutter.
Kind bekommt nach einem Unfall 1.000 € Schmerzensgeld, das an die Mutter überwiesen wird.
Fragen:
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kann die Mutter die Auskunft über die Höhe des Schmerzensgeldes gegenüber dem Vater verweigern?
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kann die Mutter über das Schmerzensgeld des Kindes nach eigenem Ermessen verfügen oder greift hier die gemeinsame Vermögenssorge?
grüsse
dragonkidd
Hallo,
„können“ tun Mütter einfach alles. Ob es rechtmäßig ist, das was sie können, steht dann auf einem anderen Blatt. Meist tun sie es halt, so nach dem Motto: wo kein Kläger, da kein Richter.
Es gibt im Familienrecht verschiedene Möglichkeiten für den Fall. Die Mutter schriftlich (mit Terminsetzung) auffordern, Auskunft über den Verbleib und der Anlage des Geldes zu geben.
Wenn der Termin fruchtlos verstreicht eine Auskunftsklage machen.
Hat sie das Geld zweckentfremdend „verbraten“ kann man auf Schadensersatz für das Kind klagen - wird meist ein Verfahrenspfleger eingesetzt.
Man kann auch - falls noch ein paar Euronen übrig sind und man verhintern will, dass sie auch den Bach hinunterließen - auf Entzug der Vermögenssorge bei der Mutter klagen und auf die Übertragung der alleinigen Vermögenssorge auf den Vater oder einer neutralen Person/Institution.
Wie solche Verfahren dann ausgehen? Nun hier sei Dieter Hildebrand zitiert: „Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“
Gruß
Ingrid
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