Courtage/Wohnungsvermittlung

Von: , Frage gestellt am Mo, 25. Sep 2000

Liebe Wissende,
ich habe mir über einen Makler eine Wohnung gesucht. Dafür hat er bei Vertragsabschluss, bei ihm, ca. 1000,- DM Courtage bekommen. Mein neuer Vermieter war nicht zugegen, der Makler hat den Vertrag i.A. unterzeichnet. Nun hat mich mein neuer Vermieter zum Essen eingeladen.

Wenn er nicht mit mir einverstanden ist, krieg ich dann mein Geld wieder? Oder kann der Makler es behalten, weil er ja seinen Teil getan hat? Irgendwie kommt mir das alles ziemlich spanisch vor, zumal mich der Makler im Anschluss auf schwierige Nachbarn angesprochen hat.
Dieses soll auch bei dem Essen thematisiert werden.

Oder ist es gar üblich bei Maklergeschäften, das man nach Vertrags-Abschluss sich zum Essen im Restaurants trift?

Und noch eine Frage: Kann ich, wenn die Nachbarn so heftig sind, das es eine Gespräch wert ist, noch nachträglich zurücktreten und meine Courtage zurückverlangen? Wohne bisher in einer Genossenschaftwohnung und habe keine Anhnung von dem Thema.
Vielen Dank für alle Tipps,
Ulli

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Hier ist fauler Zauber im Gange

    WEHE, es gibt mir einer Sternchen für diesen Artikel! Dann ist aber DEFINITIV nur noch ein Kondensstreifen von mir zu sehen!!!

    Hier läuft fauler Zauber. Und zwar:
    a) Der Makler, § 652 BGB, ist Vermittler zwischen zwei Parteien und normalerweise nicht zugleich Bevollmächtigter einer Partei. Diese Unterzeichnung "i.A." deutet mir darauf hin, daß der Makler das weiß und in diesem Wissen einen Umgehungsversuch startet.
    b) Der Makler erhält seinen Lohn (typischerweise) NUR dann, wenn es zum Vertragsschluß kommt, § 652 I 1 BGB; andere Ausgestaltung des Maklervertrags ist möglich. Weil der Makler normalerweise nicht Bevollmächtigter ist, konnte durch die Unterzeichnung "i.A." kein Vertrag zustande kommen. Bis jetzt hat der Makler noch keinen Lohnanspruch erworben.
    c) Der Hinweis auf "schwierige Nachbarn" NACH Vertragsschluß deutet auf eine Täuschung durch Verschweigen hin.
    d) Und dieses Essengehen ist Menschelei. Wer einen Wohnungsmietvertrag schließt, will ein Schuldverhältnis über eine Wohnung eingehen, aber keine "zwischenmenschliche Beziehung" anfangen.

    Alles in allem riecht es mörderlich nach § 654 BGB.

    Ich empfehle DRINGEND, einen ortsansässigen Anwalt aufzusuchen und diesem die Regelung der Sache zu übertragen. Bis jetzt ist kein Mietvertrag zustande gekommen, der Makler hat die DM 1.000,-aller Wahrscheinlichkeit nach zu Unrecht kassiert, und ein Täuschungsversuch schwebt auch im Raum.

    WEHE ES GIBT MIR EINER STERNCHEN!!!

    Django

    • Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
      Re: Hier ist fauler Zauber im Gange

      Hallo,
      tausend Dank für die schnelle Info. Werde mich wohl jetzt an einen Anwalt wenden.
      Ich fände es im übrigen auch wirklich extrem schade, auf Deine superhilfreichen Antworten verzichten zu müssen, und hoffe Du bleibst Du bleibst so "Ahnungslosen" wie mir "erhalten".
      Viele Grüße,
      Ulli

    • Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
      Hi Kollege :o)

      WEHE, es gibt mir einer Sternchen für diesen Artikel! Dann ist
      aber DEFINITIV nur noch ein Kondensstreifen von mir zu
      sehen!!!
      Ach komm, was kratzt es die Eiche wenn sich ein Wildschwein an ihr reibt .. °grins°

      Mir ist es völlig schnuppe ob sich ein Dödel bemüßigt fühlt mir ein, zwei oder drei Sternchen zu geben, hauptsache ich hab wem helfen können ...

      Und HELFEN kannst DU mit deinen postings sicherlich immer.

      °wink°

      Tiger
      °Patentanwalt°

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re: Mal 'ne Frage

      Hi Django,

      in dem einen Absatz weist du darauf hin, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Bis dahin ist mir ja alles klar. Im nächsten geht es aber schon um Täuschung durch Verschweigen und zwar NACH Vertragsabschluss. Wenn es keinen Vertrag gibt, dann auch keine Täuschung. Oder sehe ich das falsch?

      Und noch 'ne Frage: Ich würde ja einfach mein Geld zurückfordern und mich vom Acker machen. Warum nun den Anwalt einschalten? Es ist doch überhaupt kein Vertrag abgeschlossen worden. Wenn ich mein Geld nicht bekäme, würde ich mir natürlich auch einen RA nehmen.

      • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
        Kurze Antwort

        Hi Django,

        in dem einen Absatz weist du darauf hin, dass kein Vertrag
        zustande gekommen ist. Bis dahin ist mir ja alles klar. Im
        nächsten geht es aber schon um Täuschung durch Verschweigen
        und zwar NACH Vertragsabschluss. Wenn es keinen Vertrag gibt,
        dann auch keine Täuschung. Oder sehe ich das falsch?
        Der Makler hat so getan, als wäre ein Vertrag zustande gekommen. Ob es einen Vertragsschluß gab oder nicht, ist eine Rechtsfrage; ich sage: Nein. Dann war das Verschweigen der "schwierigen Nachbarn" natürlich nur ein TäuschungsVERSUCH.

        Django

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Und was schließen wir daraus? (o.T.)

          .

          • Antwort von nach einem Tag hilfreich
            Re: Und was schließen wir daraus?

            Hi Tessa,

            tut mir leid, aber ich bin etwas anderer Ansicht.

            Für mich reicht der bloße Verdacht nicht aus, um sofort zu prozessieren. Warum ist es nicht möglich, dass hunger erstmal selber sein Geld zurückfordert. Dann wird sich ja schnell zeigen, ob ein Anwalt eingeschaltet werden muss oder nicht. Aber der Versuch ist sicher in Ordnung.

            Und das mit der Nachbarschaft begreife ich absolut nicht. Hier ist (noch) völlig unklar um welche Art "schwieriger Nachbarn" es sich handelt. Was sind überhaupt schwierige Nachbarn? Ob es sich hier "nur" um einen Menschen mit übertriebenem (Treppenhaus)Reinigungsfimmel oder gar um ein Asylantenheim handelt weiß niemand. Aber selbst wenn es sich um ein Asylantenheim handeln sollte, gäbe es noch immer keinen Grund hier von Täuschung zu sprechen. Mir ist nicht bekannt, dass ein Vermieter auf nette oder etwas unliebsame Nachbarn hinweisen muss. Ich gehe davon aus, dass hunger die Wohnung gesehen hat und sich dann auch ein Bild des Umfelds machen konnte. Außerdem ist es ja oft eine persönliche Ansicht wen man mag und wen nicht. Alleine deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass eine solche Begründung Grund genug für einen solchen Prozess sein soll.

            Gruß

            Dagmar

        • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
          Re: Ich rieche nix

          Hi Django,

          Wir sind uns einig, dass mit großer Wahrscheinlichkeit gar kein Vertrag zustande gekommen ist. Würde hunger den Makler wegen Rückerstattung der Courtage aufsuchen und das Geld bekommen, wäre die Angelegenheit doch ganz locker erledigt, nicht?

          Meine Frage, warum du unverzüglich den Besuch eines Anwalts empfiehlst muss ich mir wohl selbst beantworten. Leider scheint es üblich geworden zu sein, wegen Kleinigkeiten zu prozessieren, die der gemeine Bürger mitunter ganz locker selbst hätte regeln können. Aber nein, auch von Anwälten hört man nun den Rat, am besten sofort zu prozessieren. Mir kommt es langsam so vor, als würden Anwälte sich untereinander mit Aufträgen versorgen. Schließlich verdienen sie ja auch - egal ob ein Prozess gewonnen wird oder nicht. (Natürlich sind es nicht alle.)

          Da werden kleine Geschichten aufgebauscht - man macht quasi aus einem Furz einen Donnerschlag. Mitunter sogar sehr fantasievoll.

          In diesem speziellen Fall sehe ich auch keinen Täuschungsversuch. Ich rieche quasi nix. Kein Vertrag - kein Täuschungsmanöver....so einfach sehe ich das. Und wenn mich nicht alles täuscht, ist so eine Nachbarschaftsgeschichte kein Grund zu klagen. Das liefe doch dann mitunter auch auf Diskriminierung hinaus.

          Alles in allem wieder eine Kleinigkeit aus der 'ne Riesennummer gemacht wurde.

          Mir ist klar, dass hier eine größere Geschichte draus werden könnte, wenn der Makler die Courtage nicht zurückzahlt. Aber so weit waren wir ja noch nicht. Klar ist auch, dass in diesem Fall ein Anwalt eingeschaltet werden muss (oder sollte). Das aber nur der Vollständigkeit halber.

          Gruß

          Dagmar

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re: vergessen

      den Gruß hatte ich vergessen....sorry

      Tschüssi

      Dagmar

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