Courtage/Wohnungsvermittlung
Von: , Frage gestellt am Mo, 25. Sep 2000
Liebe Wissende,
ich habe mir über einen Makler eine Wohnung gesucht. Dafür hat er bei Vertragsabschluss, bei ihm, ca. 1000,- DM Courtage bekommen. Mein neuer Vermieter war nicht zugegen, der Makler hat den Vertrag i.A. unterzeichnet. Nun hat mich mein neuer Vermieter zum Essen eingeladen.
Wenn er nicht mit mir einverstanden ist, krieg ich dann mein Geld wieder? Oder kann der Makler es behalten, weil er ja seinen Teil getan hat? Irgendwie kommt mir das alles ziemlich spanisch vor, zumal mich der Makler im Anschluss auf schwierige Nachbarn angesprochen hat.
Dieses soll auch bei dem Essen thematisiert werden.
Oder ist es gar üblich bei Maklergeschäften, das man nach Vertrags-Abschluss sich zum Essen im Restaurants trift?
Und noch eine Frage: Kann ich, wenn die Nachbarn so heftig sind, das es eine Gespräch wert ist, noch nachträglich zurücktreten und meine Courtage zurückverlangen? Wohne bisher in einer Genossenschaftwohnung und habe keine Anhnung von dem Thema.
Vielen Dank für alle Tipps,
Ulli
