Schwierige Erbschafts-Angelegenheit
Von: , Frage gestellt am Mo, 9. Okt 2006
Hallo liebe WWW-ler,
ich hab da mal ne Frage zum Erschaftsrecht:
Angenommen es wird irgendwann innerhalb der nächsten 5 Jahre ein Erbfall entstehen. Die beteiligten Personen sind Generation 1 (Oma und Opa), Generation 2 (Tochter) und Generation 3 (Enkelin).
Die beiden der Generation 1 haben ein Berliner Testament abgeschlossen, mit Vollerben- und Schlußerben-Klausel.
Es soll nach Willen der potentiellen Erblasser (Generation 1) möglichst nichts an die Generation 2 fallen, sondern "nur" an Enkelin aus Generation 3. Nun hat Tochter aus G2 aber keinem aus G1 direkt nach dem Leben getrachtet oder sich den beiden gegenüber einer Körperverletzung schuldig gemacht, sie ist nur seit etwa 20 Jahren weg, ohne Kontaktmöglichkeit etc., kann also nciht komplett enterbt werden.
Enkelin aus G3 ist mit dieser Regelung durchaus einverstanden, weil sie von ihrer Mutter auch nicht viel hält (auch zu ihr ca 20 Jahre keine Kontaktmöglichkeit mehr).
Was können G1 und G3 tun, damit diesem Willen möglichst genau Folge geleistet werden kann?
Eine Pflichtteils-Strafklausel, gibt es sowas, wie müsste die dann aussehen? (also wenn einer der beiden aus G1 stirbt das der andere nicht den Pflichtteil auszahlen muss.... Erbe besteht aus einer Immobilie, müsste verkauft werden um G2 auszuzahlen.).
Wäre es unter diesen Voraussetzungen praktikabel wenn Enkelin aus G3 den beiden aus G1 jetzt die Immobilie abkauft? (NATÜRLICH mit lebenslangem Wohnrecht!). Müsste dies dann zum Marktpreis geschehen, oder würden 20.000EUR reichen, oder könnte dann Tochter G2 den Verkauf anfechten?
Fragen über Fragen ;-)
