kreditmitverpflichtung

Von: , Frage gestellt am Di, 10. Okt 2006

Person A ist mit Person B verheiratet. Person A hat sich von B überreden lassen als Mitschuldner einen Kreditvertrag zu unterschreiben. Zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, war Person A im Erziehungsurlaub und hatte keinerlei Einkommen. Von dem Kredit wurde eine grössere Anschaffung gemacht, von der nach der Trennung von A und B nur Person B nutzen hat. Person B zahlt die Raten für den Kredit allein, ob es in nächster Zeit so bleibt ist nicht sicher, da sich Person B immer mehr in die Schulden reisst. Person A ist noch immer im Erziehungsurlaub und hat kein eigenes Einkommen. Hat Person A eine Möglichkeit aus dieser Mitschuld heraus zu kommen?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Minuten 0 hilfreich
    Re: kreditmitverpflichtung

    Hallo,

    A sollte einfach mal ein Gespräch mit der Bank führen. Evtl. wird sie (lt. Aussage eines Bankfachmanns hier im Forum) aus der Mithaftung entlassen.
    Es kann sogar sein, dass ihre Mitverpflichtung von Seiten der Bank in Anbetracht der Umstände als sittenwidrig anzusehen ist. Das lässt sich aus der Ferne aber nicht beurteilen.
    Bei Erfolglosigkeit bleibt dann wohl nur der Gang zum Anwalt.

    Gruß Holger

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: kreditmitverpflichtung

    Erziehungsurlaub und hat kein eigenes Einkommen. Hat Person A
    eine Möglichkeit aus dieser Mitschuld heraus zu kommen?
    Diese Frage kann nur die kreditgebende Bank beantworten. Wenn die Bank weiß, dass B immer weiter in die Schulden läuft, wird sie froh sein, dass sie bei A die Hand aufhalten kann, im Notfall. Ich vermute, dass es für A schwierig wird.

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!