Was heisst 'ein- und ausladen' i.S. d. StVO?

Hallo Leute,

es geht mir um den ‚verkehrsberuhigten Bereich‘ nach $42 Abs. 4a StVO.

Angenommen eine Kita liegt in einem solchen verkehrsberuhigten Bereich und es gibt keine eingezeichneten Parkplätze, die nächste Parkmöglichkeit liegt etwa 100m entfernt. Eine schwangere Frau bringt Ihren Sohn zur Kita und hat noch Kleidung, Essen usw. zu tragen. Sie stellt das Auto im verkehrsberuhigten Bereich ab und bringt den Sohn in die Kita hinein, zieht ihm die Jacke aus, geht wieder raus und hat ein Knöllchen.

Hat sie wirklich gegen $42 verstossen? Oder gilt das als ‚ein- und ausladen‘ bzw. ‚ein- und aussteigen‘?

Danke im Voraus
Gruss
Steffen

Hi,

Angenommen eine Kita liegt in einem solchen verkehrsberuhigten
Bereich und es gibt keine eingezeichneten Parkplätze, die
nächste Parkmöglichkeit liegt etwa 100m entfernt. Eine
schwangere Frau bringt Ihren Sohn zur Kita und hat noch
Kleidung, Essen usw. zu tragen. Sie stellt das Auto im
verkehrsberuhigten Bereich ab und bringt den Sohn in die Kita
hinein, zieht ihm die Jacke aus, geht wieder raus und hat ein
Knöllchen.


Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§12 Halten und Parken

(2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Gruß,

Malte

Hallo Steffen,

dem Ein- und Ausladen ist das so ne Sache. Rein theoretisch hast du geparkt. Wer sich von seinem Fahrzeug entfernt oder länger als 3 Minuten hält (= jede gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht verkehrsbedingt ist), parkt.
Dann wurde als „Zwischenlösung“ diese Be- und Entladeklausel erfunden. Hierbei meint man aber, dass so schnell wie möglich z.B. die Kiste Wasser nach oben gebracht wird und dann das Fahrzeug entfernt wird. Oder das man einer alten Oma beim Aussteigen hilft und ins Haus bugsiert. Der komplette Vorgang ist so zügig wie möglich durchzuziehen.
Wie es sich nun in deinem Fall verhält, kann nicht konkret gesagt werden. Ich an deiner Stelle würde mich mit der Bußgeldstelle/Innendienst in Verbindung setzen und meinen Fall schildern. Vielleicht lassen die mit sich reden. Aber wie gesagt, rein rechtlich liegen die Verkehrsüberwacher richtig.
Viel Glück,
Bea

Hallo,

Dann wurde als „Zwischenlösung“ diese Be- und Entladeklausel
erfunden.

wo steht die?
Gruß
loderunner

Hallo loderunner,

die verkehrsberuhigte Zone hat in etwa (zumindest was den Bereich des ruhenden Verkehrs angeht) den Charakter eines eingeschränkten Haltverbots. Dieses versucht einen Kompromiss zu schaffen, nämlich dass man an besagter Stelle nicht parken darf, aber zumindest ausladen.
Das alles findest du im § 12 StVO.

Grüße,
Bea

Hallo

Angenommen eine Kita liegt in einem solchen verkehrsberuhigten
Bereich und es gibt keine eingezeichneten Parkplätze, die
nächste Parkmöglichkeit liegt etwa 100m entfernt. Eine
schwangere Frau bringt Ihren Sohn zur Kita und hat noch
Kleidung, Essen usw. zu tragen.

Grds. sind auch für schwangere Frauen 100m keine besonders große, nicht zumutbare, Entfernung.
Eigentlich gilt: Schwangerschaft ist keine Krankheit.
Was war das denn für Essen, das sooooo schwer war, dass es nicht getragen werden konnte??

Sie stellt das Auto im
verkehrsberuhigten Bereich ab und bringt den Sohn in die Kita
hinein, zieht ihm die Jacke aus, geht wieder raus und hat ein
Knöllchen.

Da die VKÜ’s gehalten sind (zumindest hier bei uns) eine Zeitlang zu beobachten, ob Ladeverkehr stattfindet (10 min.), scheinen da noch andere Tätigkeiten stattgefunden zu haben, als das „Reinbringen und Jacke ausziehen“

Gruß
HaWeThie

Hi,

die verkehrsberuhigte Zone hat in etwa (zumindest was den
Bereich des ruhenden Verkehrs angeht) den Charakter eines
eingeschränkten Haltverbots. Dieses versucht einen Kompromiss
zu schaffen, nämlich dass man an besagter Stelle nicht parken
darf, aber zumindest ausladen.

Das alles findest du im § 12 StVO.

den hab ich mir nun schon zum zweiten Mal heute durchgelesen, und kann diese angebliche Regelung nicht finden. Geht es etwas genauer?

Gruß,

Malte

Hi,

Grds. sind auch für schwangere Frauen 100m keine besonders
große, nicht zumutbare, Entfernung.
Eigentlich gilt: Schwangerschaft ist keine Krankheit.
Was war das denn für Essen, das sooooo schwer war, dass es
nicht getragen werden konnte??

naja, Schwangeren geht es halt hin und wieder nicht so toll und dann könnte man ja auch mal ein Auge zudrücken … schliesslich hat man ja niemanden behindert, gefährdet oder sonstiges … und die Produktion zukünftiger Rentenzahler sollte ja auch geschätzt werden :wink:

Da die VKÜ’s gehalten sind (zumindest hier bei uns) eine
Zeitlang zu beobachten, ob Ladeverkehr stattfindet (10 min.),
scheinen da noch andere Tätigkeiten stattgefunden zu haben,
als das „Reinbringen und Jacke ausziehen“

also gehen wir mal, rein hypothetisch, von 5min. aus aber nicht mehr.

Gruss
Steffen

Hey du,

der 12er sollte sich eigentlich aufs Halten und Parken beziehen, war ein falscher Zungenschlag von mir bzw. wollte ich da das „Pferd von hinten aufzäumen“. Das Parken sowie Be- und Entladen im verkehrsberuhigten Bereich ist natürlich im § 42 Abs. 4a StVO geregelt.

Was ich dem Fragensteller eigentlich vermitteln wollte, ist, dass auch ne Politesse (wie ich sie mal war) bei nem eingeschränkten HV an sich durchaus mit verschiedenen Maßen misst (das nennt sich Ermessen).

'tschuldigung für die ganze Verwirrung und schönen Abend noch,

Bea

Hi,

Das Parken sowie Be- und Entladen im verkehrsberuhigten Bereich ist :natürlich im § 42 Abs. 4a StVO geregelt.

da steht auch nicht drin, was „Be- und Entladen“ genau bedeutet, in der VwV ist darüber leider auch nichts zu finden.

Was ich dem Fragensteller eigentlich vermitteln wollte, ist,
dass auch ne Politesse (wie ich sie mal war) bei nem
eingeschränkten HV an sich durchaus mit verschiedenen Maßen
misst (das nennt sich Ermessen).

Das ist ne ganz andere Sache, der Ermessensspielraum, aber mal ehrlich: Glaubst Du Deiner sicher reichen Erfahrung nach, dass da im Nachhinein noch groß was zu drehen ist?

Gruß,

Malte

Hi,

Grds. sind auch für schwangere Frauen 100m keine besonders
große, nicht zumutbare, Entfernung.
Eigentlich gilt: Schwangerschaft ist keine Krankheit.
Was war das denn für Essen, das sooooo schwer war, dass es
nicht getragen werden konnte??

naja, Schwangeren geht es halt hin und wieder nicht so toll
und dann könnte man ja auch mal ein Auge zudrücken …

das kann man nur, wenn man es mitbekommt. Im Nachhinein kann da jeder alles behaupten… Und „mal nicht so toll“ geht es mir auch gelegentlich.

schliesslich hat man ja niemanden behindert, gefährdet oder
sonstiges …

Ich bin mal so dreist zu behaupten, dass das im vollen Ausmaß keiner von uns inkl. Dir und der hypothetischen Schwangeren beurteilen kann. Behinderungen sind sehr oft nur auf den zweiten oder dritten Blick erkennbar.

und die Produktion zukünftiger Rentenzahler
sollte ja auch geschätzt werden :wink:

Nix gegen die hypothetische Schwangere, aber man kann sich genauso gut auf den Standpunkt stellen, dass man die Produktion von zusätzlichen zukünftigen Hartz IV-Empfängern nun wirklich nicht fördern muss (hey, rein statistisch stehen die Chancen ungefähr 1:16, schlimm genug…).

also gehen wir mal, rein hypothetisch, von 5min. aus aber
nicht mehr.

3 Minuten ist in der StVO die Grenze. Was viel entscheidender ist (IMHO - IANAL - YMMV), ist dass es mit hinreichender Wahrscheinlich nicht zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen würde, würde die Politesse diese Dame da noch antreffen und die Situation mitbekommen. Wenn das Knöllchen aber erstmal geschrieben ist… Den Buchstaben des Gesetzes nach ist da zumindest nichts falsches am Ticket zu erkennen.

Gruß,

Malte