Anwalt oder nicht?

Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Sep 2000

Mir wurde geraten einen Anwalt zu nehmen !

ich(18 Jahre alt Schüler) habe mit meinem Freund (17 JAhre alt Azubi) unerlaubterweise Pfandkästen mitgenommen und wurden erwischt!

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, würde es reichen wenn mein Freund eine hätte?

Ja oder die Frage algemeiner gestellt : Wenn wir einen Anwalt nehmen wie können wir Ihn finanzieren? Oder müssen wir das selber bezahlen?

Ich bedanke mich schon mal im voraus für jede Hilfe!

15 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 30 Minuten hilfreich
    Re: Anwalt oder nicht?


    Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, würde es
    reichen wenn mein Freund eine hätte?
    Wohnst du und dein Fereund noch bei den Elter?
    Wenn dein Freund dahim wohnt mussen die Eltern vorlegen da er noch keine Achzehn ist.

    Ja: Rechtsschutz der Eltern kann in anspurch genommen werden.

    Nein: Ihr habt ein recht auf einen Anwalt da heißt, wenn Ihr kein geld habt zahlt der Staat den Anwalt.


    Wer hatte die gloreiche Idee?


    Kleiner Tip noch mach so was nicht mehr ab 21 Jahre kreift das erwachsenen Strafrecht.

    • Antwort von nach einer Stunde 3 hilfreich
      KORREKTUR!!!

      Hallo, Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, würde es
      reichen wenn mein Freund eine hätte?
      Wohnst du und dein Fereund noch bei den Elter?
      Wenn dein Freund dahim wohnt mussen die Eltern vorlegen da er
      noch keine Achzehn ist.
      Ja: Rechtsschutz der Eltern kann in anspurch genommen
      werden.
      Nein: Ihr habt ein recht auf einen Anwalt da heißt, wenn Ihr
      kein geld habt zahlt der Staat den Anwalt.
      Entschuldige bitte, das ist

      K O M P L E T T E R B L Ö D S I N N!!!

      Diebstahl ist eine Straftat! Folglich wird es keine Rechtschutzversicherung dieser Welt die Kosten dafür übernehmen. Weder im Falle des Wohnens bei den Eltern noch bei Minderjährigen.

      Es gibt zwar Rechtschutzversicherungen, sogenannte Manager-Pakete (recht teuer, werden von der Firma bezahlt), die auch Ordnungswidrigkeiten und Geldstrafen übernehmen; die dem versicherten Geschäftsführer bzw. Vorstand, im Zusammenhang mit der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aufgebrummt wurden (auch da gibt es aber diverse Leistungsausschlüsse). Ist der Manager allerdings PRIVAT betrunken gefahren, darf er das auch aus seiner eigenen Tasche bezahlen.

      So long

      Tessa

      PS. Gnade Euch Gott, ich sehe ich irgendwelche Sternchen!!!

      • Antwort von nach 4 Stunden 3 hilfreich
        WER HAT MIR HIER STERNCHEN GEGEBEN???!!! (o.T.)

        .

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re: WER HAT MIR HIER STERNCHEN GEGEBEN???!!! (o.T.

          Ich noch nicht :-)...
          Zur Rechtsschutzversicherung - meines Wissens Zahlen sie nur nicht bei Vorsatztaten.
          Natürlich nutzt das beim Diebstahl dann immer noch nix.

          L.

          • Antwort von nach einem Tag hilfreich
            Re^2: WER HAT MIR HIER STERNCHEN GEGEBEN???!!!

            Hi, Zur Rechtsschutzversicherung - meines Wissens Zahlen sie nur
            nicht bei Vorsatztaten.
            Natürlich nutzt das beim Diebstahl dann immer noch nix.
            Und Diebstahl kann ja bekanntlich nur vorsätzlich begangen werden, oder? Die Pfandkästen werden Zauberlehrling wohl kaum angefleht haben, sie mitzunehmen oder ihm hinterhergerannt sein. *g*

            Gruß

            Tessa

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re^3: WER HAT MIR HIER STERNCHEN GEGEBEN???!!!

              Hi, Zur Rechtsschutzversicherung - meines Wissens Zahlen sie nur
              nicht bei Vorsatztaten.
              Natürlich nutzt das beim Diebstahl dann immer noch nix.
              Und Diebstahl kann ja bekanntlich nur vorsätzlich begangen
              werden, oder? Die Pfandkästen werden Zauberlehrling wohl kaum
              angefleht haben, sie mitzunehmen oder ihm hinterhergerannt
              sein. *g*
              Sag ich doch, s.o.

              L.

      • Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
        Ohh überascht!

        Freut mich das mir gleich soviele helfen wollen !

        Also das mit der Rechtschutz... kann ich wohl vergessen wie ist das mit der Prozesskostenhilfe wo muss ich die beantragen?
        Heisst das dann das ich einen Anwalt bekomme oder deckt das nur eventuelle Kosten die bei der Verhandlung anfallen?

        Ich meine im Notfall gehen wir halt so hin die Geschichte ist schnell erzählt ich weiss halt nicht wie das mit der Zeugin ist muss ich mich dann auf ein enormes Gefecht mit dem Richter vorbereiten oder gehe ich hin sage meinen Text und gehe wieder heim ?

        Wieviele Leute sind bei sowas dabei?


        So dann noch mal Vielen Tessa!

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          So sind wir!

          Hi Zauberlehrling,

          melde mich morgen im Laufes des Tages mit einer ausführlichen Antwort zu PKH und zum Thema bei Dir, allerdings NICHT w-w-w sondern unter Deiner eMail-Adresse.

          Falls heute abend noch brennend wichtige Fragen auftauchen, kannst Du mich natürlich auch direkt anmailen (ich bin noch ca. 1 Std. in Büro).

          CU

          Tessa



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