Kenntlichmachung Urheberrecht?

Hallo zusammen,

muss ich einen Artikel kenntlich machen, damit dieser Urheberrechtlich geschützt ist oder langt es wenn ich den Artikel veröffentliche und dann wenn ich diesen anderweitig finde abmahne? (bin in diesem Falle das Opfer)Ich kann mich nur auf mein Urheberrecht berufen wenn ich weiss wer der Rechteinhaber ist.

Für mich stellt sich der Sachverhalt so dar:
Wenn ich nicht weiss wer der Urheber eines Artikels ist, und am Ende des Artikels eine URL und ein Name genannt wird, da gehe ich davon aus das dies der Rechteinhaber ist. Sollte kein Name drunter sein, ist der Rechte inhaber der im Impressum genannte.

Lieg ich da auf dem Holzweg?

Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, wenn es eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht (oder so :wink:); jedenfalls ist weder erforderlich, dass auf das Urheberrecht hingewiesen wird, noch muss es irgendwo angemeldet werden.

Levay