Geld behalten trotz Ablehnung des Erbes?

Von: , Frage gestellt am Di, 24. Okt 2006

Hallo,

Darf man laut Gesetz das Geld, das man von der Bank des Verstorbenen erhalten hat, nach Ausschlag des Erbes behalten? Soozusagen nach Besitzstandswahrung?

Oder muss man, weil das Erbe abgelehnt wurde alles zurückbezahlen?
Weiß das jemand? Vielen dank für die Antworten!

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Geld behalten trotz Ablehnung des Erbes?

    Hi
    Wenn man ein Erbe ablehnt, dann gilt das für alles - auch für das Geld.

    Gruß
    HaWeThie

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Geld behalten trotz Ablehnung des Erbes?

    Hallo,

    Darf man laut Gesetz das Geld, das man von der Bank des
    Verstorbenen erhalten hat, nach Ausschlag des Erbes behalten?
    Soozusagen nach Besitzstandswahrung?
    Da stellt sich die Gegenfrage, aus welchem Rechtsgrund und wie von welcher Bank erhalten? Die Banken machen die Konten von Verstorbenen tagesaktuell dicht, und man kommt dann nur noch gegen Haftungsfreistellung (na, wozu ist die wohl da?) an das Konto.

    Oder war der Empfänger ggf. außerhalb des Erbrechts ggf. Drittbegünstigter?

    Gruß vom Wiz

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Geld behalten trotz Ablehnung des Erbes?

      wir haben kein geld vom konto genommen, sondern die bank hat uns geld überwiesen ohne dass sie einen erbschein von uns haben wollte.

      also gehe ich davon aus, dass wir alles zurücküberweisen müssen, wenn das erbe ausgeschlagen wird.

      vielen dank für die antwort!

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!