Dokumentation der Softwareentwicklung
Von: , Frage gestellt am Do, 28. Sep 2000
Hallo,
wer kennt sich aus mit rechtlichen Problemen bei der Entwicklung von individuell hergestellter Software?
In welchem Umfang ist eine Dokumentation erforderlich? Gibt es hierzu Rechtsprechung?
Vertraglich wurde nicht vereinbart, dass überhaupt eine Dokumentation erfolgen soll, daher wurde natürlich auch nicht darüber gesprochen, wie diese aussehen soll.
Jetzt ist das Produkt fertig und der Kunde beanstandet die fehlende Dokumentation.
Gibt es allgemein gültige Vorschriften, in welchem Umfang eine Dokumentation auf jeden Fall - auch ohne vertragliche Vereinbarung - zu erfolgen hat?
Vielen Dank im voraus!
Martina
