Hallo,
folgende Situation:
Person A parkt mit dem privaten PKW, nach Rückfrage bei Mitarbeiterin B der entsprechenden Firma (Autovermietung), auf dem firmeneigenen Gelände.
Ein Leihfahrzeug wird für 24 Stunden gemietet.
Bei der Rückkehr ist der private PKW beschädigt (Spiegel demoliert und 2 Lackschäden im Blech). Keiner hat was gesehen, keiner weiss was.
Das Firmengelände ist über Nacht durch ein Tor für den „Verkehr“ geschlossen, jedoch zu Fuß betretbar.
Weiß jemand, ob ich „selbst“ schuld bin, oder ob die Autovermietung für den Schaden aufkommen muß?
Fahrerflucht ist es ja nicht, da es ja ein Firmengelände war (Also nicht öffentlich)
Wäre dankbar, wenn mir wer dazu eine Meinung kund tun könnte…
coraeins
Hallo,
Fahrerflucht ist es ja nicht, da es ja ein Firmengelände war
(Also nicht öffentlich)
Wieso das denn nicht? Wenn Du da rauf fahren konntest kann das jeder andere auch. Damit ist dieser Parkplatz öffentlich zugänglich.
Ein weit verbreiteter Irrglauben der viele immer wieder dazu verleitet ohne Führerschein auf einem Supermarktparkplatz rumzubrettern.
Meines Wissens nach ist es sogar unerheblich für den Tatbestand der Fahrerflucht ob dieses Vergehen in einem Parkhaus, auf einem Parkplatz oder in einer gemeinschaftlichen Tiefgarage begangen wird.
Für den Schaden dürftest Du selbst aufkommen müssen. Oder stand da irgendwo ein Schild das die dort geparkten Fahrzeuge einen besonderen Versicherungsschutz geniessen?
Selbst in Parkhäusern, wo Du sogar bezahlst für den Stellplatz, sind Schäden die durch fremde Fahrzeuge entstanden sind nicht über das Parkhaus versichert.
Gruss Sebastian