Eidesstattlichen Versicherung
Von: , Frage gestellt am Mo, 30. Okt 2006
Hallo Experten,
Person A muss eine eidesstattlichen Versicherung abgeben, weil Firma A ein Paket zugesandt hat, indem ein Artikel fehlte.
Muss man hierfür eine eidesstattlichen Versicherung abgeben?
Ist dies nicht übertrieben?
Mit welchen folgen muss Person A rechnen? Es wird ja ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis geben, wegen einem Artikel der fehlte?
Schon mal DANKE!
Hier der Wortlaut der Firma A:
Sehr geehrte Person A,
Sie erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben mit einer
eidesstattlichen Versicherung.
Bitte bestätigen Sie auf dieser mit Ihrer Unterschrift, dass der USB
Stick in unserer Lieferung gefehlt hat und senden Sie bitte das
Schreiben an unsere Firma zurück.
Nach Eingang werden wir umgehend die Vorablieferungsrechnung stornieren.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Firma A
