Meinungsfreiheit versus Aufruf zu Straftaten

Von: , Frage gestellt am Di, 7. Nov 2006

Hallo,

wo endet die Meinungsfreiheit in der BRD und wo faengt ein Aufruf zu Straftatbestaenden bzw. Beleidigung oder Verleumdung an?

Darf jemand z.B. "Nieder mit XY" sagen oder "Kaempft gegen XY"?

Kennt jemand passende Gesetzeslinks?

Gruss

Desperado

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Minuten 1 hilfreich
    Re: Meinungsfreiheit versus Aufruf zu Straftaten

    Servus! Darf jemand z.B. "Nieder mit XY" sagen oder "Kaempft gegen
    XY"?
    Die Sendung "Aktenzeichen xy - ungelöst", auf die du wohl anspielst, ist von der ersten Ausstrahlung an heftig umstritten. Die Absetzung ist schon tausendfach gefordert worden, ohne dass jemand dafür eingebuchtet worden wäre.

    • Antwort von nach 15 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Meinungsfreiheit versus Aufruf zu Straftaten

      Darf jemand z.B. "Nieder mit XY" sagen oder "Kaempft gegen
      XY"?
      Die Sendung "Aktenzeichen xy - ungelöst", auf die du wohl
      anspielst
      Hallo worldwidefab,
      du scheinst die bessere Glaskugel zu haben.
      Grüße
      Ulf

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!