Beitragsrecht zu Abwasser
Von: , Frage gestellt am So, 1. Okt 2000
Frage zum Abwasserbeitragsrecht im Land Sachsen
Ein privater Entsorger schloß ein Vertrag mit der Gemeinde und baute und finazierte die Abwasseranlagen. Er ist Eigentümer von diesen Anlagen. Nach der Eingemeindung in eine größere Stadt beabsichtig diese nun Beiträge von den Grundstückseigentümer zu erheben. Sie besitzt aber keinerlei Ortskanalisation.
Was kann man dagegen tun?
Für eine schnelle Anwort bin ich dankbar
MfG
