Beitragsrecht zu Abwasser

Von: , Frage gestellt am So, 1. Okt 2000

Frage zum Abwasserbeitragsrecht im Land Sachsen

Ein privater Entsorger schloß ein Vertrag mit der Gemeinde und baute und finazierte die Abwasseranlagen. Er ist Eigentümer von diesen Anlagen. Nach der Eingemeindung in eine größere Stadt beabsichtig diese nun Beiträge von den Grundstückseigentümer zu erheben. Sie besitzt aber keinerlei Ortskanalisation.
Was kann man dagegen tun?

Für eine schnelle Anwort bin ich dankbar

MfG

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