Es war einmal ein Mensch, der unterschrieb am Jahrestag der Sturm auf die Bastille in der Wissenschaftsstadt einen Vertrag mit einem Fitness-Studio. Dieser Vertrag sollte monatlich 15 Solar und 90 Soli kosten. Der Vertrag wurde feierlich auf ein Jahr geschlossen.
Dieses Studio, welches in der DDR seine Zentrale hat, kam nun an Halloween auf die abschreckende Idee, den Vertrag mit Beginn des neuen Mehrwertsteuerjahres um 1.- Merkel zu erhöhen, während der Vertrag noch lief. Als Begründung wurde folgendes verkündet: a) alles wird mehr wert, b) Präsident Putin gazt mehr, c) Der dicke Bents braucht mehr Gaz.
Könnte man sich nun vorstellen, dass der König einfach so mitten im schönsten Trainingsjahr einfach so mehr Penunzen haben will? Oder sollte man es wie die Franzosen machen und die Bastille stürmen?
Es war einmal ein Mensch, der unterschrieb am Jahrestag der Sturm auf die Bastille in der Wissenschaftsstadt einen Vertrag mit einem Fitness-Studio. Dieser Vertrag sollte monatlich 15 Solar und 90 Soli kosten. Der Vertrag wurde feierlich auf ein Jahr geschlossen.
Dieses Studio, welches in der DDR seine Zentrale hat, kam nun an Halloween auf die abschreckende Idee, den Vertrag mit Beginn des neuen Mehrwertsteuerjahres um 1.- Merkel zu erhöhen, während der Vertrag noch lief. Als Begründung wurde folgendes verkündet: a) alles wird mehr wert, b) Präsident Putin gazt mehr, c) Der dicke Bents braucht mehr Gaz.
Könnte man sich nun vorstellen, dass der König einfach so mitten im schönsten Trainingsjahr einfach so mehr Penunzen haben will? Oder sollte man es wie die Franzosen machen und die Bastille stürmen?
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass eine einseitige Änderung des Preises innerhalb eines Vertrages durch den Anbieter der Leistung grundsätzlich dem Leistungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt. Unsere Tanzschule hat gerade das gleiche getan. Auch wenn die Preiserhöhung durch die geänderte MWSt. begründet ist, bleibt sie eine Änderung der Vertragsbedingungen, und da greift das außerordenrtliche Kündigungsrecht.
Ja, die französische war nett, aber nicht sehr konkret. Nicht mal so,
wie man hier nicht werden darf. Wirken tuts nicht. Wenn sich der
Beitrag nur um die besagten wenigen Merkel erhöht, gibt es kein
außerordenliches Recht zur Kündigung. Dafür kann die Bastille nichts
und der Tanzlehrer auch nicht. Wenn darüber hinaus geht, ist es was
anderes.