Kaufvertrag

Hallo,

Hier mal eine Frage zum Kaufvertrag: Person A kauft bei Verkäufer B ein Videospiel für seine Konsole. Leider muss A feststellen, dass das Spiel nicht läuft. Sofort meldet er den Fehler bei B. Kurz darauf testet B das Spiel auf einer eigenen Konsole und sieht da, es funktioniert. Es ist hinzuzufügen, dass die Konsole von A einwandfrei für diverse Arten von aktuellen Spielen funktioniert, nur eben nicht bei diesem einen.

Frage: Kann A sein Geld zurückverlangen oder gilt das Spiel als fehlerfrei nachdem es auf einer anderen Konsole funktionierte?

Danke schonmal

Hi Christoph,

Frage: Kann A sein Geld zurückverlangen oder gilt das Spiel
als fehlerfrei nachdem es auf einer anderen Konsole
funktionierte?

erstmal vorneweg: ich gehe davon aus, daß beide Konsolen technisch identisch sind, bzw. daß man als Verbraucher hier keinen Unterschied erkennen kann. Daß es also z.B. nicht um PS1 und PS2 geht und das Spiel für die PS2 gemacht ist.

Es ist weniger eine juristische als eine technische Frage. Der Käufer will sich hier auf einen Sachmangel berufen. Die Behauptung, daß überhaupt ein Sachmangel vorliegt, muß der Käufer beweisen. Die Beweislastumkehr bezieht sich auf die Frage, ob ein unstrittiger Mangel bereits beim Kauf vorlag oder nicht.

Als Fehlerquelle kommt nun sowohl das Spiel als auch die Konsole von A in Betracht. Ein Gutachter wird allein aus der Information „getestet auf zwei Konsolen, einmal lief es, einmal nicht“ keine gesicherte Aussage treffen wollen. Nach einer Tendenz befragt spricht der Anschein für eine defekte Konsole (und damit für ein mangelfreies Produkt).

Das einfachste für den Käufer dürfte es sein, das Spiel auf zwei oder drei weiteren Konsolen zu testen. Denn so lange schon das Vorliegen eines Mangels bestritten wird (und dies sogar durch einen „Praxistest“ untermauert wird), hat der Käufer schlechte Karten und muß seine Behauptung konkreter untermauern.

Gruß Stefan